Verträge Qualitätssicherung

Hausarztvertrag Knappschaft

Versicherten-Teilnahmeerklärungen erhält künftig direkt die Krankenkasse

Die KBV hat als Geschäftsführerin der AG Vertragskoordinierung mit der Knappschaft einen Nachtrag zum Hausarztvertrag verhandelt, der zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Über viele Jahre hat die KV Nordrhein als Dienstleisterin zu diesem Vertrag die Teilnehmerverwaltung übernommen – Arztlisten geführt und die Teilnahmeerklärungen der Versicherten entgegengenommen und verarbeitet. Dieses Verfahren wird nun umgestellt.

Für die teilnehmenden Hausärzte von Bedeutung ist, dass die Teilnahmeerklärungen der Versicherten künftig direkt an die Knappschaft übersandt werden. Die entsprechend angepassten und aktualisierten Formulare können über den bekannten Bezugsweg bestellt werden.

Im Zuge des Nachtrages wurden auch einige obsolete Anlagen aus dem Vertrag entfernt, sodass sich die Nummerierung der Anlagenbezeichnungen ändert. Unter den weggefallenen Anlagen befindet sich auch die Praxis-Checkliste zur Umsetzung der Weiterbehandlung.

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