Herbstzeit ist Impfzeit
Die Erkältungs- und Grippesaison steht bevor: Beachten Sie für die kommenden Monate bitte Folgendes
Influenza-Impfung (Saison 2025/2026)
Für die kommende Grippesaison werden in Deutschland ausschließlich trivalente Impfstoffe ausgeliefert. Die Auslieferung ist für September angekündigt.
COVID-19-Impfung (Saison 25/26)
Der neue angepasste COVID-19-Impfstoff Comirnaty LP 8.1. von BioNTech/Pfizer wird nach wie vor in Mehrdosenbehältnissen über den Bund (BAS) ab dem 15. September für alle Altersgruppen zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnungsziffer ist 88349 mit den Suffixen A, B, R, V, W, X.
Ausführliche Information darüber finden Sie hier
Pneumokokken- Impfung
Nach einmaliger Gabe von Prevenar® 20 als Standard- Impfung ist von der Schutzimpfungsrichtlinie keine Auffrischungsimpfung vorgesehen.
Die Symbolnummer 89 119R existiert nicht mehr.
RSV -Impfung
Für die Immunisierung von Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren mit der entsprechenden Indikation sowie für die Standardimpfung ab 75 Jahren stehen inzwischen drei zugelassene Impfstoffe (Abrysvo®, Arexvy® und mResvia®) zur Verfügung.
Diese sind über den Sprechstundenbedarf zu beziehen.
Die Leistung wird regulär über die Impfziffern 89 137 bzw. 891 238 abgerechnet.
RSV- Prophylaxe bei Säuglingen
Die Gabe von Nirsevimab (Beyfortus®) stellt keine Impfung dar, sondern eine passiv-immunisierende Gabe monoklonaler Antikörper (Verabreichung eines Arzneimittels).
In Brandenburg erfolgt die Verordnung von Nirsevimab zu Lasten der GKV über ein patientenindividuelles Rezept (Muster 16).
Ausführliche Information darüber finden Sie hier
Checkliste Impfen für die Praxis
- Neue Impfungen können erst nach Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (www.g-ba.de) und in die Brandenburger Impfvereinbarung (Honorar) zu Kassenlasten bezogen und durchgeführt werden.
- Anforderungen für alle Impfungen gemäß der SI-RL wie Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK NO (Ausnahme: Impfungen gegen Dengue und Japanische Enzephalitis werden privat liquidiert.)
- Für Privatversicherte und Impfungen außerhalb der SI-RL:
Einzelverordnung auf einem Privatrezept! - Beachten Sie die Satzungsimpfvereinbarungen der AOK NO und BARMER ausschließlich für Impfungen außerhalb der SI-RL: Einzelverordnung auf Patientenrezept (Muster 16).
- Achtung: Nur Impfstoffe anfordern, (keine Mischverordnungen mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln, Medizinprodukten und Verbandstoffen.)
- Impfungen unterliegen keiner Budgetierung. Die Impfstoffe beeinflussen nicht das Richtwertvolumen.
So sieht das Rezept aus
1. Eintrag der Krankenkasse: AOK Nordost
2. Namensfeld: Bitte frei lassen.
3. Kostenträgerkennung: 100696012
4.+5. Vertragsarztnummer: Hier tragen Sie Ihre Betriebsstätten-Nummer und Arztnummer ein.
6.. Ausstellungsdatum des Rezeptes: Bitte im Format TT.MM.JJ eintragen.
7. Impfstoff: Hier tragen Sie die zu bestellenden Impfstoffe ein, maximal drei Positionen.
8. Impfstoff und Sprechstundenbedarf: Als Bezugsweg tragen Sie die „8“ und „9“ ein.
Lagerung von Impfstoffen
- Vor Licht und Wärme schützen.
- Alle Impfstoffe bei +2°C bis +8°C im Kühlschrank lagern (nicht einfrieren). Täglich Kühlschranktemperatur kontrollieren.
- Nicht zu eng aneinander lagern (Luftzirkulation).
- Nicht an die Hinterwand des Kühlschranks stellen – Anfriergefahr!
- Nicht auf oder direkt zwischen Kühlaggregaten transportieren oder lagern – Einfriergefahr!
- Ein- oder angefrorene Impfstoffe vernichten (Dokumentation)
- Lebendimpfstoffe: ununterbrochene Kühlkette (+2°C bis +8°C).
- Totimpfstoffe: kühlpflichtig, aber Kühlkette kann z. B. für kurzfristigen Transport unterbrochen werden.
- Haftpflichtversicherung auf Versicherungsumfang prüfen