Meningokokken ACWY für alle Kinder und Jugendlichen noch keine Kassenleistung
Der Ablauf für eine neue Impfempfehlungen der STIKO gestaltet sich immer nach dem gleichen Schema:
Zunächst sprechen Vertreter der STIKO ihre Empfehlung aus. Anschließend hat der G-BA zwei Monate Zeit, um über die Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie zu entscheiden. Danach müssen noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger (erfahrungsgemäß weitere zwei Monate) und die Aufnahme in die regionale Impfvereinbarung abgewartet werden, bevor die Impfung offiziell eine GKV - (Kassen)leistung wird.
Erst dann ist eine Abrechnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Bis dahin gilt: Die Impfung gegen Meningokokken ACWY für alle Kinder und Jugendlichen ist zur Grundimmunisierung ohne Indikation noch keine Kassenleistung.
Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Praxis die Bevorratung mit dem Impfstoff Meningokokken C, da diese Impfung demnächst aus der Schutzimpfungs-Richtlinie herausgenommen werden könnte.