Update zu den Impfungen gegen Meningokokken ACWY und Herpes Zoster
Der G-BA ist den aktualisierten STIKO-Empfehlungen gefolgt und hat deren Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie vorgesehen. Solange dieser Beschluss nicht vom BMG bestätigt und veröffentlicht wurde, bleiben die bisherigen Festlegungen bestehen. Erst dann werden die Impfung gegen Meningokokken ACWY für alle Kinder und Jugendlichen zur Grundimmunisierung ohne Indikation sowie die Erweiterung der Herpes-Zoster-Indikationsimpfempfehlung für Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Erkrankungsrisiko Kassenleistung.
Bitte beachten Sie bei eventuell geplanten Bestellungen, dass die Meningokokken C-Impfung dann keine Kassenleistung mehr ist.