Verträge

Neue Vergütungsstruktur für die diabetologische Versorgung

Ab 1. Oktober auch für Polizeivollzugsbeamte

Im Juli-Heft der KV-Intern haben wir umfassend über die Neustrukturierung der Vergütung der diabetologischen Versorgung der GKV-Patienten berichtet. Kurz gesagt wurden die Leistungen des Strukturvertrages Diabetes grundsätzlich in die DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 überführt und neu bewertet.

Das wirkt sich auch auf die Versorgung der Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg aus, für die der Strukturvertrag Diabetes bisher ebenfalls zur Anwendung kam. Mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales haben wir dazu nun eine Vereinbarung geschlossen, die sicherstellt, dass die heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten aktuell wie die GKV-Versicherten versorgt werden können.

Für einen Übergangszeitraum vom 1. April bis 30. September 2023 kann entweder nach Strukturvertrag Diabetes oder nach DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 abgerechnet werden, wobei bei Letzterem dann die nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu erfüllen sind.

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen für die Betreuung im DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 bei einem Polizeivollzugsbeamten vorliegen, wird dies nach der Aufklärung über die Programminhalte und Zustimmung des Patienten in den Patientenunterlagen vermerkt und in der Abrechnung und bei Überweisungen mit dem DMP-Kennzeichen (SNR 96999) geführt. Dann ist auch für die mitbehandelnden Vertragsärzte ersichtlich, dass es sich um einen „DMP-Patienten“ handelt. Eine Einschreibung erfolgt nicht, die Erst- und Folgedokumentationen verbleiben in der Patientenakte.

Einer gesonderten Genehmigung hierfür bedarf es für die am DMP teilnehmenden Vertragsärztinnen und -ärzte übrigens nicht.

Ab dem 1. Oktober 2023 erfolgt generell die Betreuung der Polizeivollzugsbeamten analog den oben genannten Bedingungen der DMP Diabetes mellitus Typ 1 bzw. Typ 2.

Polizeivollzugsbeamtinnen mit Gestationsdiabetes werden nach wie vor gemäß Strukturvertrag Diabetes versorgt.

Die Diabetesergänzungsvereinbarung Polizei finden Sie im Mitgliederportal der KVBB in der Rubrik Verträge.

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