Verträge

Sonderverträge Polizei ergänzt

Versorgung der heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten wird umfassend erweitert

Mit dem Ministerium des Inneren und für Kommunales wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 eine neue Vereinbarung zu Sonderverträgen geschlossen, die heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Brandenburg Zugang zu allen Disease-Management-Programmen (DMP) eröffnet. Außerdem kann die Versorgung von Polizeivollzugsbeamtinnen mit Gestationsdiabetes entsprechend der neuen Gestationsdiabetesvereinbarung (siehe „KV intern“ 7/2025) erfolgen.

Im Einzelnen:

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen für die Betreuung in einem der bestehenden DMP-Verträge

  • Asthma
  • Brustkrebs
  • COPD
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • KHK

oder der Gestationsdiabetesvereinbarung

bei Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamten vorliegen, wird dies nach der Aufklärung über die Programminhalte und Zustimmung in den Patientenunterlagen vermerkt. Eine Einschreibung per Formular ist nicht notwendig.

Im Rahmen der DMP-Betreuung wird in der Abrechnung und bei Überweisungen das DMP-Kennzeichen (SNR 96999) angegeben - dann ist auch für die mitbehandelnden Vertragsärztinnen und -ärzte ersichtlich, dass es sich um einen „DMP-Patienten“ handelt. Die Erst- und Folgedokumentationen des jeweiligen DMP verbleiben in der Patientenakte.

Einer gesonderten Teilnahmegenehmigung bedarf es für die an den o.g. Vereinbarungen teilnehmenden Vertragsärztinnen und -ärzte ebenfalls nicht.

Mit Inkrafttreten der Ergänzungsvereinbarung Sonderverträge tritt die Vorläuferregelung, die nur die Diabetes DMP und die Versorgung der Gestationsdiabetikerinnen nach dem inzwischen abgelösten Strukturvertrag Diabetes betraf (siehe „KV intern“ 9/2023) außer Kraft.

Die Ergänzungsvereinbarung Sonderverträge Polizei finden Sie im Mitgliederportal der KVBB in der Rubrik Verträge.

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    0331/23 09 100

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    Fachbereich Verträge