Honorar

Aussetzung der Fallzahlzuwachsbegrenzung auch im Jahr 2026

§ 12 Abs. 3 HVM

Die Fallzahlzuwachsbegrenzung gem. § 12 Abs. 3 HVM wird im Jahr 2026 gem. Beschluss des Vorstandes für den fachärztlichen Versorgungsbereich ausgesetzt. Somit wird die Regelungen der letzten Jahre fortgeführt, in denen die Fallzahlzuwachsbegrenzung ebenfalls nicht zur Anwendung kam. Für Haus- und Kinderärzte sind seit dem III. Quartal 2020 im Honorarverteilungsmaßstab ohnehin keine individuellen Mengensteuerungen mehr vorgesehen.