COVID-19-Impfung: Auffrischung korrekt dokumentieren
Bei COVID-19-Auffrischimpfungen, also allen Impfziffern mit dem Suffix „R“ oder „X“, ist es notwendig anzugeben, die wievielte Impfung es insgesamt für die jeweilige Person ist.
Dazu tragen Sie in das Feld 5009 in ihrem Praxisverwaltungssystem die entsprechende Zahl ein.
Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Impfstoff oder welchen Impfstoffen die Person bereits geimpft wurde. Dies gilt auch, wenn es sich um die erste oder zweite Impfung nach zwei SARS-CoV-2-Infektionen handelt, da diese formal als Auffrischimpfung gelten.
Beispiel: Ein Patient mit Erst- und Abschlussimpfung erhät den zweiten Booster, die Praxis trägt in das Feld 5009 die Zahl „4“ ein.
Die Angabe der Anzahl der Impfung ist mit Voraussetzung für die Vergütung der COVID-19-Impfungen.