Abrechnung

Aktualiserung Notfalldatensatz - Neue Gebührenordnunsgposition im EBM ab 2026

Der Bewertungsausschuss beschließt zum 1. Januar 2026 eine neue Vergütungssystematik für den Notfalldatensatz.

Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01643 im EBM für die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes ist mit 39 Punkten bewertet und kann einmal im Krankheitsfall berechnet werden.

Sie ersetzt die GOP 01641 (4 Punkte), die als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale bisher von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt wurde.

Unverändert bleiben die GOP für das Anlegen eines Notfalldatensatzes (GOP 01640 / 80 Punkte) und für das Löschen eines Notfalldatensatzes (GOP 01642 / 1 Punkt).

Die GOP 01643 ist nur berechnungsfähig, wenn im Krankheitsfall ein Notfalldatensatz aktualisiert wird.

Voraussetzung für die Berechnung ist der Nachweis der Praxis über den Anschluss an die Telematikinfrastruktur sowie die Kenntnis der KVBB über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Notfalldatenmanagements.