Verträge

Gestationsdiabetes

Endlich ein neuer Vertrag mit zahlreichen Krankenkassen 

Lang hat es gedauert, nun wurde endlich ein Vertrag zur Betreuung der Patientinnen mit Gestationsdiabetes mit Wirkung ab 1. Juli 2025 unterzeichnet. 

Die diabetologischen Schwerpunktpraxen im Land Brandenburg können ab sofort ihre Teilnahme am Vertrag erklären. Das Formular steht auf der Homepage der KVBB zum Download bereit. Gleiches gilt auch für die Teilnahmeerklärung der Versicherten (einschließlich Versicherteninformation und Datenschutzmerkblatt). 

Teilnahmeberechtigt sind alle schwangeren Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen, sofern bei Erhebung des Nüchtern-Blutzuckers einer der folgenden Werte im 75g-oGTT erreicht ist:

  • nüchtern: ≥ 92 mg/dl (5,1 mmol/l)
  • 1 Stunde: ≥ 180 mg/dl (10,0 mmol/l)
  • 2 Stunden: ≥ 153 mg/dl (8,5 mmol/l).

Auftragsweise Betreute (§ 264 Abs. 1 oder 2 SGB V) können nicht teilnehmen. 

Spätestens zwölf Wochen nach der Entbindung endet die Teilnahme der Versicherten automatisch. 

Ergänzend zur Regelversorgung übernehmen die teilnehmenden Schwerpunktpraxen unter anderem folgende Aufgaben: 

  • Beratung und Einschreibung der Versicherten,
  • ausführliches strukturiertes Beratungsgespräch zu allen Aspekten des Gestationsdiabetes, 
  • individuelle Beratung und Schulung, 
  • gegebenenfalls Insulintherapie unter Berücksichtigung des fetalen Wachstums,
  • Information des mitbehandelnden Gynäkologen,
  • Empfehlungen zu körperlicher Bewegung, Sport, gegebenenfalls Nikotinkarenz sowie gesunder Lebensführung und
  • Nachsorge entsprechend der S3-Leitlinie „Gestationsdiabetes“, einschließlich 75g-oGTT (Nüchtern-Blutzucker) in der sechsten bis zwölften Woche nach Entbindung.

Dafür erhalten teilnehmende diabetologische Schwerpunktpraxen die folgende Vergütung:

  • Behandlungspauschale: 120 Euro je Schwangerschaft (SNR 96300) und
  • Patientenschulung (mit Ernährungsberatung) 40 Euro je Unterrichtseinheit (45 Minuten) bis zu sechs Einheiten je Schwangerschaft (SNR 96301).

Die Vereinbarung gilt für alle Krankenkassen, die ihre Teilnahme erklärt haben. Zu Vertragsbeginn nehmen die folgenden Krankenkassen teil:

  • Alle Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse)
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • IKK gesund plus
  • BIG direkt gesund
  • KNAPPSCHAFT 
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Von den Betriebskrankenkassen (BKKn) liegen bisher noch keine Beitrittserklärungen vor. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich auch einige BKKn dazu entschließen werden, ihren schwangeren Versicherten die Teilnahme an dieser besonderen Versorgung zu ermöglichen. 

Im Vertrag wurde eigens eine Beitrittsklausel für weitere Krankenkassen vereinbart. Sofern sich während der Vertragslaufzeit weitere Krankenkassen zur Teilnahme entschließen, informieren wir Sie darüber auf unserer Homepage. 

Den Gestationsdiabetes-Vertrag finden Sie im Mitgliederportal der KVBB in der Rubrik Verträge. 

 

  • Ansprechpartner

    Mitgliederservice 0331/23 09 100
    Fachbereich Qualitätssicherung 
    Fachbereich Verträge