Abrechnung

Implantateregister startet

Praxen müssen bestimmte Eingriffe melden / Vergütung im EBM geregelt

Operative Eingriffe bei Brustimplantaten müssen Gesundheitseinrichtungen seit dem 1. Juli an das neue Implantateregister Deutschland (IRD) melden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Meldung wurde jetzt die Vergütung geregelt.

Vertragsärztinnen und -ärzte können für die Meldung die neue GOP 01965 EBM (9,31 Euro) berechnen. Vergütet wird damit die Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten bezüglich einer implantatbezogenen Maßnahme an die Register- und Vertrauensstelle sowie die Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten. Zusätzlich ist für die Meldegebühr die Kostenpauschale 40162 EBM (6,24 Euro) abrechenbar.

Vor der ersten Meldung muss sich jede Gesundheitseinrichtung, die implantatbezogene Maßnahmen durchführt, einmalig selbst beim Implantateregister Deutschland registrieren.

Weitere Informationen:

www.bundesgesundheitsministerium.de

Implantateregister

Der Gesetzgeber will ein verbindliches bundesweites Register aufbauen, das systematische Langzeitbeobachtungen als Teil der Qualitätssicherung bei der Versorgung von Implantaten ermöglicht. Dazu müssen Ärztinnen und Ärzte implantatbezogene Maßnahmen, zum Beispiel Implantationen und Explantationen, melden.

Zum Start betrifft dies zunächst nur operative Eingriffe bei Brustimplantaten.