Verordnungen

Achtung Rezeptfälschungen

Teure Krebsmedikamente, GLP-1-Agonisten besonders betroffen / Darauf müssen Praxen achten

Die Krankenkassen informieren über ein verstärktes Aufkommen von Rezeptfälschungen in Form von Papierrezepten (Muster 16). Betroffen sind hier vor allem hochpreisige Krebsmedikamente und GLP-1-Agonisten. Es entstehen nicht nur für die Krankenkassen Schäden in Millionenhöhe, der Missbrauch führt auch zur Verschärfung der Lieferproblematik von den betroffenen Arzneimitteln.

Was bedeutet das für Ihre Praxis

Bei papiergebundenen Verordnungen kann es vermehrt zu Nachfragen aus den beliefernden Apotheken kommen, ob das Rezept wirklich durch Sie ausgestellt wurde.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Pflicht zur elektronischen Verordnung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln besteht und nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf. Solch ein Ausnahmefall liegt z. B. vor, wenn die Telematikinfrastruktur einmal nicht auf Grund technischer Störungen zur Verfügung steht. eRezepte gelten zum jetzigen Zeitpunkt als fälschungssicher.

BtM-Rezepte sicher verwahren

Zusätzlich zu den oben genannten Arzneimitteln sind ebenfalls Opioide bzw. BtM-Rezepte betroffen, insbesondere Fentanyl-Pflaster. Bewahren Sie bitte Ihre Verordnungsvordrucke sicher in einem Tresor auf, sodass kein Fremdzugriff erfolgen kann. Sollte ein Wechsel der Betriebsstätte oder eine Aufgabe stattfinden, sind die Rezepte zu vernichten. Kommen unbenutzte BtM-Rezepte trotz aller Vorsicht abhanden, ist der Verlust umgehend unter Angabe der abhanden gekommenen Rezeptnummern schriftlich der Bundesopiumstelle zu melden. Wenden Sie sich hierfür bitte zunächst an die Telefon-Hotline: 0228/99 307 4321 (montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr).

Im Falle eines Diebstahls sollte dieser angezeigt und entsprechende Institutionen informiert werden (z. B. Landesärztekammer, Landesapothekerkammer).