Hybrid DRG 2026

Zum 1. Januar 2026 hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) Regelungen für die Abrechnung der Hybrid-DRG befristet für das Jahr 2026 beschlossen. Die Beschlüsse und Anlagen zur speziellen sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V lösen die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für das Jahr 2025 ab, die noch bis 31. Dezember 2025 gilt. Sie ersetzen zugleich die Anlagen 1 und 2, die der ergEBA Anfang Juli beschlossen hatte.

Im Rahmen der speziellen sektorengleichen Vergütung soll eine einheitliche Vergütung festgelegter Leistungen für Ärztinnen und Ärzte realisiert werden. Für die Fälle aus dem Jahr 2025 gilt weiterhin die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung und für Fälle aus dem Jahr 2024 die Hybrid-DRG-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

Im Jahr 2026 können Praxen neu 69 Hybrid-DRG abrechnen. Hinzugekommen sind Hybrid-DRG für

  • die Appendektomie,
  • die Cholezystektomie sowie
  • für minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen.

Bei den Eingriffen an den Knochen wurden Hybrid-DRG für Frakturosteosynthesen ergänzt.

Der neue Leistungskatalog für 2026 enthält 904 OPS-Kodes, in 2025 waren es 583 OPS-Kodes. Dabei wurden bei der Bildung der Hybrid-DRG auch bestehende Hybrid-DRG um neue OPS-Kodes erweitert. Dies betrifft unter anderem Hernienoperationen, arthroskopische Eingriffe und Arthrodesen. Hintergrund hierfür ist, dass der Leistungskatalog erweitert wurde und die Hybrid-DRG in die Finanzierungssystematik des stationären Bereichs integriert sind.

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024) wurden Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen aus den Hybrid-DRG herausgenommen. Daher ist es wichtig, dass Sie alle behandlungsrelevanten ICD in der Gruppierungs-Software (Grouper) eingeben. Wie bisher müssen Sie bei der Gruppierung der Eingriffe die deutschen Kodierrichtlinien beachten.

Rahmenbedingungen

Beauftragung der KVBB

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) erweitert ihr Leistungsangebot und bietet Ihnen die Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen als eigenständige Dienstleistung an.

Wir bieten Ihnen folgende Vorteile:

Abrechnung jederzeit
Ihre Hybrid-DRG-Fälle können Sie direkt nach Leistungserbringung und unabhängig von der quartalsbasierten Honorarabrechnung abrechnen.

Auszahlung zeitnah
Die Auszahlung der Beträge erfolgt schneller als bei Ihrer Quartalsabrechnung, und Sie erhalten eine Vergütung unmittelbar nach Erstattung durch die Krankenkassen. Nach sachlich-rechnerischer Prüfung durch die Krankenkassen erfolgt die Bezahlung mit einer Frist von 21 Tagen nach Rechnungslegung gegenüber dem Kostenträger.

Abrechnung mittels Praxissoftware oder HDRG-Abrechnungsportal der KVBB
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben gemeinsam die technischen Vorgaben für Anbieter von Praxisverwaltungssystemen abgestimmt, damit die Software bestmöglich bei der Abrechnung der Hybrid-DRG in der Arztpraxis genutzt werden kann. Sofern Ihr Anbieter diese Möglichkeit unterstützt, ist eine Übertragung an die KVBB analog dem Verfahren der Quartalsabrechnung möglich. Alternativ bietet die KVBB Ihnen die Möglichkeit, die Abrechnungen im HDRG-Abrechnungsportal der KVBB abzurechnen.

Für die Abrechnung Ihrer Hybrid-DRG-Leistungen benötigen wir Ihre Beauftragung, die Sie über das Abrechnungsportal der KVBB erteilen. Sollten wir Sie bereits im Jahr 2025 bei der Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen unterstützt haben, bedarf es keiner neuen Beauftragung.

Das Formular zur Beauftragung der KVBB finden Sie auf unserem Abrechnungsportal. Melden Sie sich bitte mit Ihrem KV-Ident an. Auf der Startseite finden Sie den Link zum Formular „die KVBB mit der Abrechnung der Hybrid-DRGs beauftragen“. Bitte füllen Sie dieses aus und senden es uns unterschrieben zu.

Hybrid-DRG abrechnen

Schritt 1: Hybrid-DRG identifizieren und Grouper nutzen

Haben Sie einen Eingriff aus einem der entsprechenden Leistungsbereiche vorgenommen, prüfen Sie, ob es dafür eine Hybrid-DRG gibt. Sammeln Sie die erforderlichen Daten, um die korrekte Hybrid-DRG zu ermitteln:

  • Alter und Geschlecht des Patienten
  • OPS-Code (aus Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung)
  • ICD-10-Codes der Haupt- und Nebendiagnosen
  • ggf. weitere Angaben (Ausfüllfelder im Grouper beachten!)

DRG-Systeme gruppieren Behandlungsfälle anhand von Diagnosen, Risikofaktoren und der durchgeführten Eingriffe. Dies ermöglicht es, gleichartige medizinische Fälle zu identifizieren und in einer gemeinsamen Abrechnungsgruppe zusammenzufassen (Grouping).

  • Geben Sie die oben genannten Daten in eine Grouper-Software ein.
  • Die Software ermittelt die zutreffende Hybrid-DRG und vergibt den entsprechenden Code.
  • Rechnen Sie den Eingriff mit der ermittelten Hybrid-DRG ab.

Schritt 2: Abrechnung

Sollte Ihr Praxisverwaltungssystem Ihnen die Abrechnung der Hybrid-DRG ermöglich, können Sie die Abrechnung über dieses erzeugen und an die KVBB übermitteln.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit im Abrechnungsportal der KVBB alle zur Ermittlung der Hybrid-DRG erforderlichen Daten patientenbezogen einzugeben und somit die Abrechnung der Leistungen über die KVBB auszulösen. Alle hierzu erforderlichen Detailinformationen erhalten Sie schriftlich nach Beauftragung der KVBB zugesandt. 

Bestandteile der Hybrid-DRG