Abrechnung

Digitale Gesundheitsanwendung: Höhere Vergütung und keine Anpassung für neue DiGA im EBM

Ärztliche Tätigkeiten für vorläufig aufgenommene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden über die Pauschale 86700 abgerechnet.

Zum 1. Januar 2026 wurde die Bewertung der Pauschale von 7,93 Euro auf 8,15 Euro angehoben. Das entspricht der Bewertung, wie für dauerhaft aufgenommene DiGA im EBM.

Derzeit kann die Pauschale 86700 für die ärztlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der DiGA „companion shoulder“ berechnet werden.

DiGA „Untire“

Im September 2025 wurde die DiGA „Untire“ für Brustkrebspatientinnen und -patienten, bei denen zusätzlich eine krebsbedingte Fatigue (Erschöpfung) vorliegt, dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen.

Da das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für diese DiGA keine erforderlichen ärztlichen Tätigkeiten bestimmt hat, wurden keine gesonderten Leistungen in den EBM aufgenommen.