Honorar

Honorarverteilung im 3. Quartal 2025

Die Berechnung der Honorarverteilung basiert auf dem am 20. Juni 2025 in der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Eine in der Gesamtauswirkung kleinere Änderung betraf die von der Vertreterversammlung mit Hinblick auf wachsende Sicherstellungsherausforderungen und die Möglichkeit zur Flexibilisierung der Praxisführung beschlossene Lockerungen der Fallwertminderung im fachärztlichen Versorgungsbereich (siehe § 11 Abs. 2 HVM bzw. Liste RLV).

Weiterhin liegt der Honorarverteilung die Vereinbarung zur Gesamtvergütung für das Jahr 2025 in der Fassung vom 20. Mai 2025 in Verbindung mit dem ersten Nachtrag zu Grunde.

Eckdaten der Honorarverteilung III/2025

Der Orientierungspunktwert des Jahres 2025 beträgt 12,3934 Cent.

Hausärztlicher Versorgungsbereich

  • Die Leistungsanforderungen überschritten das zur Verfügung stehende Budget. So musste eine gleichmäßige Quotierung der abgerechneten Leistungen von etwas mehr als einem Prozent erfolgen. Die Auszahlungsquote lag bei 98,755 Prozent des Orientierungspunktwertes (OW).
  • Die Fachgruppe der Kinder- und Jugendmedizin erhält die Leistungen des Kapitels 4 EBM zum vollen OW vergütet. Der Mehrbedarf ist seitens der Krankenkassen mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von voraussichtlich circa 0,6 Mio. Euro zu finanzieren.
  • Für die Vergütung der Strukturpauschalen für Haus- und Kinderärzte standen keine Mittel zur Verfügung.
  • Für die förderungswürdigen Leistungen standen genügend Mittel zur Verfügung, so dass eine Auszahlungsquote von 111,065 Prozent zum Ansatz kam.

Fachärztlicher Versorgungsbereich

  • Durchschnittlich 17 Prozent der unter die Mengensteuerung der Regelleistungsvolumen (RLV) bzw. qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) fallenden Leistungsmengen überschritten die festgesetzten RLV/QZV.
  • Aus der MGV standen für die Vergütung der Überschreitungsleistungen kalkulatorisch insgesamt ca. 3 Mio. Euro zur Verfügung, so dass die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen mit einer Auszahlungsquote von 22,751 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet wurden.
  • Die Auszahlungsquote für die förderungswürdigen Leistungen konnte mit 105,864 Prozent festgesetzt werden.

Weitere förderungswürdige Leistungen

  • Die Förderung des ambulanten Operierens gemäß Kapitel 31.1 bis 31.5 EBM bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres konnte mit einer Auszahlungsquote von ca. 119,232 Prozent honoriert werden.
  • Für die Zuschläge zur Förderung der dermatologischen Versorgung in einzelnen Regionen konnte eine Auszahlungsquote von 116,028 Prozent zum Ansatz kommen.

Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 256,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:

Bereiche

Hausärzte

Fachärzte

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

256,4 Mio. €

Honorarfonds Labor

19,0 Mio. €

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall

7,0 Mio. €

Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

117,4 Mio. €

113,0 Mio. €

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

107,0 Mio. €

104,1 Mio. €

davon: Honorarfonds Kinder- und Jugendheilkunde

10,4 Mio. €

 

davon: Honorarfonds genetisches Labor

 

3,8 Mio. €

davon: Honorarfonds PFG

 

5,1 Mio. €

Die Mittel des Honorarfonds Labor reichten nicht aus um die Anforderungen voll vergüten zu können. Es musste eine gleichmäßige Quotierung der Leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM und des Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus auf eine Auszahlungsquote von 85,922 Prozent erfolgen. Die aus dem Laborfonds zu vergütenden Kostenpauschalen nach GOP 40089 bis 40095 EBM konnten hingegen zum vollen Preis der Euro-Gebührenordnung vergütet werden.

Gleichermaßen kam für die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (Honorarfonds PFG) der vollen Orientierungspunktwert zum Ansatz.

Die im Honorarfonds genetisches Labor zu berücksichtigenden Leistungen der Humangenetik überstiegen diesen Fonds. Mit voraussichtlich ca. 0,9 Mio. Euro musste dieser deshalb aus dem fachärztlichen Budget gestützt werden, um die Mindestauszahlungsquote gem. HVM zu garantieren. Die Auszahlungsquote lag bei 74,229 Prozent.

Auszahlungsquoten

Zentrale Honorarfonds

Fondshöhe

Quoten

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall

7,0 Mio. €

100 %

Honorarfonds Labor

19,0 Mio. €

85,922 %

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Hausärztliches Vergütungsvolumen
Quartal III/2025

117,4 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds für die Kinder- und Jugendheilkunde
(inkl. Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich u. der Ausgleichszahlung durch die Krankenkassen)

11,0 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

0,1 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

4,2 Mio. €

 

Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen
(gem. § 10 HVM)

102,4 Mio. €

98,755 %

Leistungsbezogene Honorarfonds

0,4 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,02 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,02 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,4 Mio. €

85,922 %

 

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Fachärztliches Vergütungsvolumen
Quartal III/2025
113,0 Mio. € Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

3,8 Mio. €

74,229 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

5,1 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

0,5 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

17,2 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,3 Mio. €

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

0,5 Mio. €

 

Leistungsbezogene Honorarfonds

8,3 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,1 Mio. €

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

2,1 Mio. €

78,652 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,6 Mio. €

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. €

98,666 %

Haus- und Heimbesuche

(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,4 Mio. €

94,036 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,6 Mio. €

65,552 %

Vergütung der Balneophototherapie (GOP 10350 EBM)

0,03 Mio. €

100 %

Vergütung der Kapselendoskopie (GOP 13425 bzw. 13426 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,001 Mio. €

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern

(Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,005 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,6 Mio. €

85,922 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12222-12224 EBM)

0,9 Mio. €

100 %

Arztgruppenbezogene Honorarfonds

3,4 Mio. €

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,05 Mio. €

83,569 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern

0,001 Mio. €

83,190 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt

0,2 Mio. €

80,096 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten

2,6 Mio. €

81,869 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich

(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,1 Mio. €

79,346 %

Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

0,4 Mio. €

82,330 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

74,2 Mio. €

 

Sonderverträge

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 121,5 Mio. Euro vergütet.

In der folgenden Darstellung sind die umsatzstärksten Leistungen, die außerhalb der MGV vergütet wurden, aufgeführt. Hierbei ist insbesondere auf die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (GOP 01648 EBM) hinzuweisen, welche deutlich Fahrt aufgenommen hat.

GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge 
Quartal III/2025

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

12,7 Mio. €

Präventionsleistungen

13,8 Mio. €

Erstbefüllung elektronische Patientenakte

3,4 Mio. €

Hautkrebsscreening

2,2 Mio. €

Wegepauschalen

0,6 Mio. €

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherap. Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologische Therapie

20,6 Mio. €

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,9 Mio. €

Dialysesachkosten

16,2 Mio. €

Zuschläge zur PFG

1,2 Mio. €

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,7 Mio. €

DMP

13,1 Mio. €

Mammographie-Screening

2,5 Mio. €

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. €

Onkologievereinbarung

2,1 Mio. €

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,2 Mio. €

Schutzimpfungen

3,1 Mio. €

TSVG-Leistungen

9,7 Mio. €

Laborleistungen

0,2 Mio. €

Notfalldatenmanagement

1,8 Mio. €

Strahlentherapie

3,9 Mio. €

Kinder- und Jugendpsychiatrie

1,1 Mio. €

Kohärenztomographie

1,5 Mio. €

Kooperations- und Koordinationsleistungen Kap. 37 EBM

1,4 Mio. €

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

4,0 Mio. €

Versichertenentwicklung III/2025 zu III/2024

Die Anzahl der gesetzlich versicherten Brandenburger spielt eine wesentliche Rolle für die Höhe der MGV. Die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahresquartal gestaltet sich in den einzelnen Kassenarten sehr unterschiedlich. Insgesamt ist die Anzahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg aktuell leider leicht rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahr sank diese um 0,25 Prozent.

Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts musst der Bewertungsausschuss die Berechnung der Strukturpauschalen für die Jahre 2012 bis 2015 rückwirkend anpassen. Für Psychotherapie-Praxen konnte sich daraus eine Nachvergütung ergeben. Diese wurde nun ausgezahlt.