Honorar

Honorarverteilung im IV. Quartal 2022

Die Berechnung der Honorarverteilung basiert auf dem am 18. Juni2 022 in der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Am 31. März 2023 beschloss die Vertreterversammlung nachträglich eine Ergänzung zum HVM. Dies war nötig, da der Bewertungsausschuss einen nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs in der ambulanten Versorgung durch akute Atemwegserkrankungen insbesondere bei Versicherten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr festgestellt hatte. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wurde deshalb für das Quartal IV/2022 um ca. 850.000 Euro erhöht. Die Vergütung erfolgte mit Hilfe Gebührenordungsposition 01110 EBM.

Das Finanzierungsvolumen für die MGV beruht auf der geschlossenen Vereinbarung zur Gesamtvergütung des Jahres 2022 in Fassung des zweiten Nachtrags und unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses.

Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung IV/2022

Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 220,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge:

Bereiche

Hausärzte

Fachärzte

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

220,7 Mio. €

Honorarfonds Labor

17,5 Mio. €

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst

6,4 Mio. €

Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

99,2 Mio. €

97,6 Mio. €

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

99,2 Mio. €

91,4 Mio. €

davon: Honorarfonds genetisches Labor

2,2 Mio. €

davon: Honorarfonds PFG

4,0 Mio. €

Der Orientierungspunktwert des Jahres 2022 beträgt 11,2662 Cent.

Die Leistungen des Honorarfonds Labor konnten mit einer Auszahlungsquote von 95,716 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden. Für die humangenetischen Leistungen erfolgte durch die Stützung aus den Budgets des fachärztlichen Vergütungsvolumens die grantierte festgelegte Mindestauszahlungsquote in Höhe von 80,560 Prozent des Orientierungspunktwertes. Die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (Honorarfonds PFG) wurden zum vollen Orientierungspunktwert vergütet.

Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich ca. 18 Prozent.

Die Leistungsanforderungen waren mit den Anforderungen des Vorjahresquartals vergleichbar. Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen konnten in diesem Versorgungsbereich mit einer Auszahlungsquote von 72,913 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden.

Die Leistungsanforderungen im hausärztlichen Versorgungsbereich waren im vierten Quartal unvergleichbar hoch. Nicht nur bei Kindern und Jugendlichen bestand eine außerordentlich hohe hohe Inanspruchnahme der haus- und kinderärztlichen Praxen  mit Grippe-, Corona-, Erkältungs- und  Atemwegserkrankungen. Da die entsprechenden Regelungen zur Refinanzierung von coronabedingten Mehrleistungen mit dem III. Quartal 2022 ausgelaufen sind, waren Entnahmen aus den Honorarrückstellungen zur Gewährleistung der Vergütung zum vollen regionalen Orientierungspunktwert erforderlich.

Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Hausärztliches Vergütungsvolumen
Quartal IV/2022

99,2 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Rückstellungen/Bereinigungen

-8,0 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds
(Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

4,0 Mio. €

 

Vergütung für abgerechnete Leistungen gem. § 10 HVM
(inkl. Strukturpauschalen)

101,9 Mio. €

100 %

Leistungsbezogene Honorarfonds

1,3 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,04 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,01 Mio. €

100 %

Zuschlag zur Vergütung bei Atemwegserkrankungen von Kindern
(GOP 01110 EBM)

0,8 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte
32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften
(Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,5 Mio. €

95,716 %

 

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Quartal IV/2022

97,6 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

2,2 Mio. €

80,560 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

4,0 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

1,0 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

13,8 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,2 Mio. €

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

-0,1 Mio. €

 

Leistungsbezogene Honorarfonds

12,8 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,4 Mio. €

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

1,7 Mio. €

88,190 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,3 Mio. €

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Haus- und Heimbesuche

(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,3 Mio. €

100 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,2 Mio. €

67,884 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,001 Mio. €

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern

(Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,002 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,7 Mio. €

95,716 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM)

0,5 Mio. €

100 %

Vergütung der strahlentherapeutischen Leistungen

(Kapitel 25 EBM)

5,5 Mio. €

100 %

Zuschlag zur Vergütung bei Atemwegserkrankungen von Kindern

(GOP 01110 EBM)

0,005 Mio. €

100 %

Arztgruppenbezogene Honorarfonds

2,2 Mio. €

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,04 Mio. €

80,560 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern

0,06 Mio. €

80,560 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt

0,2 Mio. €

80,560 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten

1,9 Mio. €

85,871 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,03 Mio. €

80,560 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

61,7 Mio. €

 

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 114,1 Mio. Euro vergütet. Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick:

GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge
Quartal IV/2022

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

10,6 Mio. €

Präventionsleistungen

13,1 Mio. €

Wegepauschalen

0,6 Mio. €

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologischen Therapie

17,5 Mio. €

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,6 Mio. €

Dialysesachkosten

15,2 Mio. €

Zuschläge zur PFG

1,1 Mio. €

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,5 Mio. €

DMP

9,5 Mio. €

Mammographie-Screening

1,6 Mio. €

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. €

Onkologievereinbarung

1,5 Mio. €

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,0 Mio. €

Schutzimpfungen

5,5 Mio. €

TSVG-Leistungen

22,9 Mio. €

Laborleistungen i.Z.m. Testungen auf den beta-Coronavirus SARS-CoV-2

1,8 Mio. €

Notfalldatenmanagement

1,5 Mio. €

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

6,4 Mio. €

Mit dem Quartal IV/2022 wurde für das Jahr 2022 ein Zuschlag zur Vergütung zur Sicherstellung der Versorgung und Abfederung der enorm gestiegenen Energiekosten gezahlt. Die Finanzierung der fachgruppenabhängigen Einmalzahlung erfolgte durch Mittel aus dem Strukturfonds.

Versichertenentwicklung

Die Anzahl der in Brandenburg gesetzlich Versicherten befindet sich weiterhin in einem Aufwärtstrend, wobei die Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und die Ersatzkassen davon profitieren.