Implantateregister: Höherer Zuschlag für Meldungen bei Hüft- und Kniegelenkseingriffen
Zum 1. Januar 2026 wurde die Vergütung für Meldungen an das Implantateregister bei Eingriffen an Hüft- und Kniegelenken nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01966 erhöht.
Die GOP 01966 ist ein Zuschlag zu implantatbezogenen Eingriffen an Hüft- und Kniegelenken (Abschnitt 31.2.4 oder 36.2.4 des EBM). Vergütet werden mit ihr die Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten bei Endoprothesen an Hüft- und Kniegelenken an die Register- und Vertrauensstelle sowie die Patienteninformation. Die Bewertung steigt von 78 Punkten (9,94 Euro) auf 127 Punkte (16,18 Euro).
Die Anpassung berücksichtigt den finanziellen Aufwand für die Praxissoftware und den personellen Aufwand im Zusammenhang mit der sofwaregestützten Datenübermittlung. Ab der siebenten Leistung im Quartal beträgt die Bewertung der GOP 01966 jeweils nur noch 47 Punkte, da nach Kenntnis des Bewertungsausschusses ab dieser Grenze keine zusätzlichen Softwarekosten entstehen.
Meldung von Brustimplantaten
Die Bewertung der GOP 01965 für Meldungen bei Brustimplantaten bleibt dagegen zunächst unverändert, da das Implantateregister Deutschland seine Meldeanwendung noch bis Dezember 2026 kostenlos bereitstellt.