Neuerungen bei den Heilmitteln
Redaktionelle Änderungen in Diagnoselisten / Praxissoftware aktualisieren
Zum neuen Jahr gab es redaktionelle Änderungen in der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf, den besonderen Verordnungsbedarf und die Blankoverordnungen der KBV. Diese Änderungen können gegebenenfalls Problemeatiken in der Ausstellung von Heilmittelverordnungen generieren. Wir raten zur Aktualisierung Ihrer Praxissoftware.
Folgende Codierungen sind betroffen:
- „Fraktur im Bereich der Schulter und des Oberarmes“: Der ICD-10-Code S42.- wird ersetzt durch die ICD-10-Codes S42.0-, S42.1-, S42.2-, S42.3, S42.7, S42.8 und S42.9
Die Codierung Z98.8 wurde durch Änderungen in der 2026er Version des ICD-10-GM genauer differenziert. Z98.8 wurde aufgeteilt in Z98.80 und Z98.88 – Z98.88 beschreibt den ursprünglichen Code „Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen“. Dieser Code ist als zweite Diagnose für die Anerkennung eines besonderen Verordnungsbedarfs (Zustand nach operativen Eingriffen des Skelettsystems) und der Blankoverordnungen (Schulter Endoprothesen) relevant.
Des Weiteren ist 2025 eine neue Diagnose in die Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie (Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf) aufgenommen worden: G72.3 Periodische Lähmung.
Die verordnungsfähigen Diagnosegruppen der Heilmittelbereiche Physio- und Ergotherapie sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Zusätzlich können wir darüber informieren, dass der besondere Verordnungsbedarf für Verordnungen der manuellen Lymphdrainage bei Lipödem Stadium I-III um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert wurde.