Abrechnung

Onkologie-Vereinbarung: Neue Kostenpauschale für subkutane medikamentöse Tumortherapie

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine neue Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zum 1. Januar 2026 geeinigt.

Ihr Gebührenwert beträgt 70 Prozent des Gebührenwertes der Kostenpauschale 86516 für die intravasale medikamentöse Tumortherapie.

Die neue Kostenpauschale ist ein Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512. Sie ist einmal im Behandlungsfall bei Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel berechnungsfähig.

Ausgenommen sind hierbei Medikamente der ATC-Klassen L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel und L01CP-Pflanzliche Mittel.