Facharztweiterbildung – Förderung weiterer Stellen aus dem Strukturfonds

Die finanziellen Mittel für die Förderung der Weiterbildung im fachärztlichen Bereich durch die Bundesvereinbarung sind auf 61 Stellen begrenzt, die bereits vollständig für das Jahr 2026 vergeben wurden.

Aufgrund der hohen Nachfrage hat der Vorstand der KVBB beschlossen, weitere Stellen mit Finanzmitteln des Strukturfonds 2026 zu fördern.

Diese Förderung erfolgt ergänzend und unabhängig von den bundesweit gesetzlichen Reglungen. Die Einzelheiten wurden durch den Vorstand in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.

Gefördert werden im Jahr 2026 ca. 11 Stellen (VZÄ) mit monatlich 5.800 Euro für maximal 12 Monate innerhalb des Zeitraumes 1.1.2026 bis 31.12.2026.

Die Vergabe der 11 Förderstellen (VZÄ) erfolgt für folgende Fachgruppen:

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Neurologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Allgemeinchirurgie
  • Urologie
  • Innere Medizin und Rheumatologie

Bitte beachten Sie folgende Hinweise hinsichtlich der Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung aus dem Strukturfonds:

  • Es können nur vollständig vorliegende Anträge berücksichtigt werden.
  • Die finanzielle Förderung ist auf 12 Monate innerhalb des Zeitraums 1.1.2026 bis 31.12.2026 begrenzt.
  • Die finanzielle Förderung unterliegt der Genehmigungspflicht durch die KVBB. Sie kann nur erteilt werden, wenn zusätzlich die Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung erteilt wurde.
  • Werden mehr Anträge gestellt, als Förderstellen zu vergeben sind, erfolgt eine Auswahl nach der in den Ausführungsbestimmungen beschriebenen Priorisierung.
  • Antragsteller ist der Praxisinhaber, der die genehmigten Fördermittel in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiterzuleiten hat. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus Fördermitteln bestritten werden.