Anpassung der Onkologie-Anwendungsvereinbarung
Vergütung steigt rückwirkend
KVBB und Krankenkassen haben sich auf eine Anpassung der Pauschalen in der Onkologie-Anwendungsvereinbarung verständigt.
Die Vergütungen steigen rückwirkend zum 1. Januar 2026. Auch für die seit Jahresbeginn geregelte subkutan applizierte medikamentöse Tumortherapie wurde eine Pauschale aufgenommen.
Damit gelten folgende Beträge:
SNR | Leistung | Betrag |
|---|---|---|
86510 | Behandlung florider Hämoblastosen | 45,38 Euro |
86512 | Behandlung solider Tumore unter tumorspezifischer Therapie oder Active Surveillance1 | 27,99 Euro |
86514 | Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die intrakavitär applizierte medikamentöse Tumortherapie | 26,58 Euro |
86516 | Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die intravasal applizierte medikamentöse Tumortherapie | 205,74 Euro |
86518 | Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die Palliativversorgung | 205,74 Euro |
86520 | Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die orale medikamentöse Tumortherapie | 102,87 Euro |
86522 | Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die subkutan applizierte medikamentöse Tumortherapie | 144,02 Euro |
| 1 nur bei Prostatakarzinom gemäß AWMF S3-Leitlinie | ||