Anpassung der Onkologie-Anwendungsvereinbarung

Vergütung steigt rückwirkend

KVBB und Krankenkassen haben sich auf eine Anpassung der Pauschalen in der Onkologie-Anwendungsvereinbarung verständigt.

Die Vergütungen steigen rückwirkend zum 1. Januar 2026. Auch für die seit Jahresbeginn geregelte subkutan applizierte medikamentöse Tumortherapie wurde eine Pauschale aufgenommen.

Damit gelten folgende Beträge:

SNR

Leistung

Betrag

86510

Behandlung florider Hämoblastosen

45,38 Euro

86512

Behandlung solider Tumore unter tumorspezifischer Therapie oder Active Surveillance1

27,99 Euro

86514

Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die intrakavitär applizierte medikamentöse Tumortherapie

26,58 Euro

86516

Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die intravasal applizierte medikamentöse Tumortherapie

205,74 Euro

86518

Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die Palliativversorgung

205,74 Euro

86520

Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die orale medikamentöse Tumortherapie

102,87 Euro

86522

Zuschlag zu den Pauschalen 86510 und 86512 für die subkutan applizierte medikamentöse Tumortherapie

144,02 Euro

1 nur bei Prostatakarzinom gemäß AWMF S3-Leitlinie
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