Qualitätssicherung

Darmkrebs-Check für alle ab 50

Gemeinsamer Bundesausschuss vereinheitlicht Anspruch / Vorsorge-Koloskopie künftig auch für Frauen schon ab 50

Beim Darmkrebs-Screening-Programm können künftig auch Frauen bereits ab dem Alter von 50 Jahren eine Koloskopie in Anspruch nehmen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Januar beschlossen. Zudem wurden die Intervalle bei den Stuhltests vereinheitlicht.

Bisher haben Frauen erst ab 55 Jahren Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Mit der Absenkung der Altersgrenze gleicht der G-BA die Anspruchsberechtigung von Männern und Frauen an: Männer können sich bereits seit Juli 2019 ab einem Alter von 50 Jahren für eine Früherkennungskoloskopie entscheiden, da sie ein höheres Risiko als Frauen haben, an Darmkrebs zu erkranken.

Zudem hat der G-BA die Intervallvorgaben für die immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im Stuhl vereinheitlicht. Frauen und Männer, die im Früherkennungsprogramm keine Darmspiegelung wahrnehmen möchten, können ab 50 Jahren künftig alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bislang kann dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem Alter von 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand. 

Gründe für die Angleichung sind laut G-BA die Praktikabilität, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Schaffung einer einheitlichen Früherkennungsstrategie. So sollen die Anpassungen unter anderem einen niederschwelligeren Einstieg für Versicherte ermöglichen und damit die Akzeptanz der Früherkennung bei Männern und Frauen gleichermaßen erhöhen.

Der Beschluss tritt frühestens ab 1. April 2025 in Kraft. Zunächst wird er vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und nach erfolgter Nichtbeanstandung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das organisierte Darmkrebs-Früherkennungsprogramm

Das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs wird seit 2019 als organisiertes Darmkrebsscreening angeboten: Anspruchsberechtigte Versicherte im Alter von 50, 55, 60 und 65 erhalten eine Einladung zur Darmkrebs-Früherkennung von ihrer Krankenkasse. Mit diesem Schreiben bekommen sie Informationen zum Programm. So sollen mehr Menschen mit diesem Untersuchungsangebot erreicht werden.

Zum organisierten Darmkrebs-Früherkennungsprogramm gehören eine ärztliche Beratung zur Früherkennung sowie Stuhltests oder Darmspiegelungen. Bei auffälligen Stuhltests besteht immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung.

Das einmalige Beratungsgespräch kann von allen Vertragsärztinnen und -ärzten angeboten werden, die Leistungen zur Krebsfrüherkennung durchführen.