Abrechnung

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung: Kostenpauschale steigt ab 1. Januar 2026

Die Vergütung der sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird um 2,8 Prozent angehoben. Die Erhöhung entspricht der Steigerung des Orientierungswertes für das Jahr 2026.

Die Kostenpauschale 88895 für besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist in der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung geregelt.

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Behandlungsfälle pro Quartal: Beim ersten bis zum 350. Behandlungsfall sind es ab Januar 218,96 Euro (bisher 213 Euro). Ab dem 351. Behandlungsfall werden jetzt 164,22 Euro gezahlt (bisher 159,75 Euro).