Indikationsimpfung gegen Pneumokokken mit PCV20
Aktualisierung der Empfehlung der STIKO zur Indikationsimpfung für Kinder und Jugendliche gegen Pneumokokken mit PCV20 - Noch keine Kassenleistung
Der Ablauf in Bezug auf neue Impfempfehlungen der STIKO gestaltet sich immer nach dem gleichen Schema:
- Zunächst spricht die STIKO ihre Empfehlung aus.
- Anschließend hat der G-BA zwei Monate Zeit, über die Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie zu entscheiden.
- Danach muss noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abgewartet werden (erfahrungsgemäß weitere zwei Monate), bevor die Impfung offiziell eine Kassenleistung wird.
- Anschließend ist die Aufnahme in die Impfvereinbarung Brandenburg erforderlich.
- Erst dann ist eine Abrechnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Bis dahin gilt: Die Impfung gegen Pneumokokken für Kinder und Jugendlichen mit Risikofaktoren im Alter von ≥ 2 bis einschließlich 17 Jahren als Indikationsimpfung mit PCV20 ist noch keine Kassenleistung, sodass diese Kinder derzeit gemäß der bisherigen Impfschema mit PCV13 bzw. PCV15 geimpft werden. Alternativ kann die Umstellung auf PCV 20 abgewartet werden.