Förderungswürdige Leistungen: Diese Neuerungen gelten in 2026
Auch im Jahr 2026 wird der Förderung ausgewählter ärztlicher Leistungen in Brandenburg von den Vertragspartnern ein hoher Stellenwert beigemessen. Nach der Einigung mit den Krankenkassen stehen die Eckpunkte der Förderung für dieses Jahr fest. Eine entsprechend aktualisierte Anlage 3 HVM, die noch unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Vereinbarung zur Gesamtvergütung für das Jahr 2026 und der Beschlussfassung der Vertreterversammlung steht, finden Sie hier.
Zentrale Eckpunkte
Unverändert bleiben die Förderungen des ambulanten Operierens für Kinder und Jugendliche und die allgemeinen Förderungen im fachärztlichen Versorgungsbereich. Hierfür stellen die Krankenkassen auch dieses Jahr ein Fördervolumen von 0,4 Mio. Euro bzw. 3,05 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Fördervolumen im hausärztlichen Versorgungsbereich beträgt ebenfalls unverändert 3,05 Mio. Euro. Bezüglich der geförderten Leistungsinhalte ist zu beachten, dass die Förderung der Versorgung in der Häuslichkeit stärker an die Vermeidung stationärer Aufenthalte und die aufsuchende Wundversorgung gekoppelt wird. Zudem ist der Förderinhalt zukünftig auch erfüllt, wenn die geforderten mindestens zwei Besuche im Behandlungsfall ausschließlich durch nichtärztliches Personal erfolgen (bisher war ein ärztlicher Besuch Voraussetzung für die Gewährung der Förderung). Die Dokumentation der Förderung der Versorgung in der Häuslichkeit erfolgt wie gehabt: Praxen brauchen keine zusätzliche Symbolnummer ansetzen, sondern diese wird anhand der vorliegenden Abrechnungsinformationen von der KVBB zugesetzt.
Arztgruppen, in denen besondere Herausforderungen in der Versorgung bestehen, erhalten weitere Förderungen.
Dermatologische Versorgung
Für die Förderung der dermatologischen Versorgung in Landkreisen mit besonderem Versorgungsbedarf stehen – wie bereits 2025 – wieder 0,5 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Hautärztliche Praxen können demnach in folgenden Regionen auch dieses Jahr Zuschläge auf die dermatologische Grundpauschale im EBM erhalten:
- Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße:
8 Euro Zuschlag pro Patient, 14 Euro Zuschlag für Neupatienten. - Dahme-Spreewald, Havelland, Prignitz:
4 Euro Zuschlag pro Patient, 7 Euro Zuschlag für Neupatienten.
Als Neupatienten gelten Patientinnen und Patienten, die mindestens acht Quartale nicht in der jeweiligen Praxis behandelt wurden. Zu beachten: Für Neupatienten muss die Kennziffer SNR 99062 im Praxisverwaltungssystem eingetragen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Anlage 3b HVM .
Rheumatologische Versorgung
Neu ab 2026 ist eine gezielte Förderung für die rheumatologische Versorgung mit einem jährlichen Volumen von 0,35 Mio. Euro. Dieses Geld stellen die Krankenkassen zusätzlich für die Stabilisierung der Versorgung bereit.
Die Mittel werden an die rheumatologische Zusatzpauschalen nach den Ziffern 13700, 13701, 18320 und 18700 EBM gekoppelt. Pro abgerechneter Leistung wird ein Zusatzpunktwert in Höhe von 1,0 Cent gewährt. Weitere Informationen finden Sie in der Anlage 3b HVM.