Qualitätssicherung Fortbildung

Fortbildungsnachweise: Status quo gilt wieder

Bitte denken Sie bei der Planung Ihrer Fortbildungen daran, dass die Corona-bedingten Sonderregelungen schon in 2022 ausgelaufen sind. Die Fortbildungspflicht gilt seitdem wieder wie vor der Pandemie.

Dies trifft auch auf die themenspezifischen Fortbildungsnachweise für genehmigungspflichtige Leistungen zu.

Bitte reichen Sie diese für 2022 und 2023 bei der KV Brandenburg ein. Die einzelnen Qualitätssicherungsvereinbarungen legen dabei die zu erbringenden
Fortbildungsnachweise fest.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner für die jeweiligen genehmigungspflichtigen Leistungen.