Konflikt bei Krankenfahrten: Wichtige Informationen für Ihre Patientinnen und Patienten
Aufgrund gescheiterter Vergütungsverhandlungen zwischen der Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF) und der AOK Nordost kommt es aktuell zu erheblichen Einschränkungen bei der Beförderung von Versicherten.
Seit dem 9. Januar 2026 nehmen zahlreiche Taxi- und Mietwagenunternehmen in Brandenburg (organisiert in der BAGF) keine Transportscheine der AOK Nordost mehr an. Für Ihre Praxisabläufe und die Information Ihrer Patientinnen und Patienten sind folgende Punkte wichtig:
Aktuelle Situation bei AOK-Versicherten
- Forderung nach Barzahlung: Die BAGF-Mitglieder kündigten an, Fahrten für AOK-Versicherte nur noch gegen Barzahlung oder Rechnung durchzuführen.
- Ausnahmen: Bereits begonnene Serienfahrten (z. B. Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie) sollen laut BAGF noch bis zum 31. Januar 2026 über den Transportschein abgerechnet werden.
- Andere Krankenkassen: Für Versicherte anderer Krankenkassen (z. B. Ersatzkassen/vdek) ändert sich derzeit nichts; hier laufen die Verhandlungen noch.
Position der AOK Nordost
Die AOK Nordost widerspricht der Darstellung der BAGF teilweise und betont:
- Rund 85 Prozent der Krankenfahrten finden weiterhin regulär statt, da ein Großteil der Vertragspartner nicht an dem Boykott teilnimmt.
- Wichtiger Hinweis: Die AOK weist darauf hin, dass private Rechnungen an Versicherte gesetzlich ausgeschlossen sind. Patienten sollten keine Barzahlungen leisten.
Was bedeutet das für Ihre Praxis?
Um Schwierigkeiten für Ihre Patientinnen und Patienten zu vermeiden, empfehlen wir:
- Hinweis an Patienten: Informieren Sie AOK-versicherte Patienten bei der Ausstellung einer Verordnung über die aktuelle Unstimmigkeit.
- Rücksprache mit der Kasse: Sollten Patienten berichten, dass sie keinen Fahrdienst finden oder zur Kasse gebeten werden, verweisen Sie diese bitte direkt an die AOK Nordost. Die Kasse hat zugesichert, bei der Umsteuerung auf vertragstreue Anbieter zu unterstützen.
- Medizinische Notwendigkeit: Unabhängig vom Tarifstreit bleibt die ärztliche Pflicht bestehen, das medizinisch notwendige und kostengünstigste Transportmittel zu verordnen.
Der Vorstand der KVBB weist das Brandenburger Gesundheitsministerium auf diese Problematik hin und fordert im Sinne einer stabilen Patientenversorgung eine schnelle und tragfähige Lösung der Vertragspartner.
Wir beobachten die weitere Entwicklung für Sie und hoffen auf eine zeitnahe Einigung der Vertragspartner, um die Versorgungssicherheit im Land Brandenburg nicht zu gefährden.