Verordnungen

Krankenfahrten für AOK-Versicherte

Aktuell erreichen uns widersprüchliche Informationen zur Durchführung von Krankenfahrten im Land Brandenburg ab dem 1. Januar 2026. Hintergrund ist ein Streit zwischen den Wohlfahrtsverbänden sowie weiteren Anbietern und der AOK Nordost im Rahmen der Neuverhandlung der vereinbarten Vergütungssätze.
 
Die Fahrdienste der Wohlfahrtsverbände haben angekündigt, genehmigte Krankenfahrten für AOK-Versicherte (außer bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sowie bei lebensbedrohlichen Erkrankungen) nur noch gegen Privatrechnung durchzuführen. Die AOK Nordost hält dieses Vorgehen für unzulässig und teilt mit, dass alle Versicherten lediglich die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen zu leisten haben.
 
Wir empfehlen den Praxen daher: 

  • Verordnung wie bisher über Muster 4
  • Sollten Patientinnen und Patienten berichten, dass Fahrdienste genehmigte Krankenfahrten verweigern oder den Transport von der Übernahme einer Privatrechnung abhängig machen, verweisen Sie die Patientinnen und Patienten bitte direkt an die AOK Nordost.