Pressemitteilung

Mit der Axt an die Versorgung

Sparpläne der FinanzKommission Gesundheit gefährden ambulante Praxen in Brandenburg

„Die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit treffen unser bereits chronisch unterfinanziertes ambulantes Versorgungssystem ins Mark. Sie legen die Axt an die fachärztliche Versorgung in der Fläche und nehmen Praxisschließungen in Kauf“, kommentiert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), Catrin Steiniger, Dr. Stefan Roßbach-Kurschat und Holger Rostek, den gestern veröffentlichten Bericht der Kommission.

Und führt weiter aus: „Wer bei der fachärztlichen Grundversorgung sparen will, spart auf Kosten der Patientinnen und Patienten. Gerade in den ländlichen Regionen Brandenburgs ist die fachärztliche Versorgungssituation vielerorts angespannt. Die fachärztlichen Praxen arbeiten bereits heute an der Belastungsgrenze, um die Menschen zu versorgen – und bekommen schon jetzt Leistungen in Höhe von rund 40 Millionen Euro pro Jahr nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Wenn man nun beispielsweise die Vergütung für Akuttermine und offene Sprechstunden wieder streichen oder den so genannten technischen Leistungsanteil der ärztlichen Vergütung absenken will, geht dies direkt an die Substanz der Praxen. Das ist wirtschaftlich nicht mehr akzeptabel.

Jede Praxis ist ein kleines Unternehmen. Es fallen Personalkosten an, Strom, Gas, Mieten sind zu bezahlen, und es muss in moderne Medizingeräte investiert werden. Dies kann auf Dauer nicht gelingen, wenn die geleisteten Behandlungen und Untersuchungen nicht vollständig vergütet werden.

Die Folge: Praxen werden ihr Angebot notgedrungen einschränken müssen und Personal entlassen. Für die Patientinnen und Patienten würde dies weniger Termine, längere Wartezeiten und weitere Wege zum Arzt bedeuten.“

Hintergrund: Die FinanzKommission Gesundheit hatte unter anderem für den ambulanten Bereich empfohlen, die Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zu streichen und die Bewertung des so genannten technischen Leistungsanteils im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzusenken. Die technischen Leistungen umfassen eine Vielzahl von diagnostischen und therapeutischen Verfahren, die besondere technische Ausrüstung erfordern. Sie sind im EBM durch spezifische Abrechnungsziffern gekennzeichnet und decken Leistungen, wie zum Beispiel EKG, EEG, Spirometrie und Endoskopie ab.