Niederlassungsseminar speziell für Psychotherapeuten
Interview mit KVBB-Niederlassungsberaterin Elisabeth Lesche und Michael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB
Am 21. April veranstaltet die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg erstmals ein Niederlassungsseminar speziell für Psychotherapeuten
Im Interview erläutern KVBB-Niederlassungsberaterin Elisabeth Lesche und Michael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB, worauf es bei der psychotherapeutischen Niederlassung besonders ankommt – und wie das neue Seminar dabei unterstützt.
Was erwartet Teilnehmende in dem neuen Seminar?
Lesche: Fachleute der KVBB referieren zu den Themen: Wie komme ich in die ambulante Versorgung, was ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu beachten und wie funktioniert das eigentlich mit der Abrechnung? Der Fokus liegt dabei auf der psychotherapeutischen Versorgung, weil sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen bei der Existenzgründung doch deutlich von denen der Humanmediziner unterscheiden. Natürlich bleibt auch Zeit für individuelle Fragen und persönliche Gespräche.
Was ist bei psychotherapeutischen Niederlassungen denn anders als bei ärztlichen?
Stillfried: Ein wichtiger Unterschied betrifft die Ausgestaltung der Praxis. Psychotherapeutische Praxen sind in erster Linie sprechende Praxen. Das heißt, der Schwerpunkt liegt auf geeigneten Räumen für vertrauliche Gespräche. Aufwändige Geräte- oder Eingriffsstrukturen, wie sie in ärztlichen Praxen benötigt werden, spielen hier dagegen keine Rolle. Das wirkt sich direkt auf den Investitionsbedarf, die laufenden Kosten und die betriebswirtschaftliche Planung einer Praxisgründung aus – unter anderem darüber sprechen wir im Seminar.
Was müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Praxisgründung aus betriebswirtschaftlicher Sicht beachten?
Stillfried: Wie bei allen Existenzgründungen gilt: Investitionen und Finanzierung sollten realistisch und vorausschauend geplant werden – am besten mit einem Puffer für ungeplante Ausgaben. Die Finanzierungsdauer darf nicht zu knapp kalkuliert sein, und gerade in den ersten Monaten ist eine gute Liquidität entscheidend, weil die Praxis oft noch nicht voll ausgelastet ist und die Honorare zeitversetzt gezahlt werden.
Gibt es auch Unterschiede beim Zulassungsprozess?
Lesche: Beim Zulassungsprozess werden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten genauso behandelt wie Ärztinnen und Ärzte. Der erste Schritt ist immer der Eintrag in das Psychotherapeutenregister der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung am Wohnort. Auf dieser Basis kann anschließend die Zulassung/Anstellung als Vertragspsychotherapeut beantragt werden. Über die Anträge entscheidet der Zulassungsausschuss. In Brandenburg findet dafür einmal pro Quartal eine eigene Sitzung statt, in der ausschließlich über psychotherapeutische Entscheidungen beraten wird.
Vielen Dank für das Gespräch.
Der Weg in die Niederlassung – speziell für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
21. April 2026, 15 bis 18 Uhr
Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Das Seminar richtet sich an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die eine ambulante selbstständige Tätigkeit in Betracht ziehen.
Die Teilnahme für Existenzgründer ist kostenfrei. Nicht-Mitglieder der KVBB zahlen 50 Euro.
Information und Anmeldung über die Online-Seminarverwaltung der KVBB