Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 verlängert
Die Übergangsregelung für die Verordnungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung ist bis zum 31.12.2026 verlängert worden. Sie tritt rückwirkend ab dem 2. Dezember 2025 in Kraft.
Was heißt das für Ihre Praxis?
Produkte mit pharmakologischer, immunologischer oder metabolischer Wirkungsweise, die vor dem 2. Dezember 2020 auf den Markt gekommen sind, können temporär bis zum 31.12.2026 zu Lasten der GKV verordnet werden. Darunter fallen beispielsweise Lösungen, Hydrogele in Tuben oder Produkte mit antimikrobiellen Substanzen wie zum Beispiel Silber, die einen direkten Kontakt zur Wunde haben.
Fortbildungstipp: Moderne Wundversorgung
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg bietet ein hilfreiches Seminar zum Thema an:
"Moderne Wundversorgung - Kosten, Nutzen, Wirtschaftlichkeit"
am 18. März 2026 ab 15 Uhr
im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft, Pappelallee 5, in Potsdam
Dort werden speziell die Wirtschaftlichkeit und der wirtschaftliche Umgang mit Material – Wundburger, Falschanwendungen aber auch unnötige Kombinationen betrachtet und über die Einschränkung der Erstattungsfähigkeit von Verbandstoffen berichtet.
Weitere Informationen und Anmeldung über die Online-Seminarveraltung