Abrechnung

Abklärungsdiagnostik nach positivem iFOBT

Die GOP 13421 EBM ist für die Koloskopie als Abklärungsdiagnostik nach Teil II. § 8 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) berechnungsfähig.

Dies ist durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren.

Das heißt, wird die GOP 13421 EBM im Rahmen der Abklärungsdiagnostik nach positivem iFOBT abgerechnet ist sie mit einem „A“ zu kennzeichnen (GOP 13421A).

In diesem Zusammenhang ist gemäß der oKFE-RL die elektronische Übermittlung von Daten für die Programmbeurteilung (Anlage III für das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs und Anlage VII für das Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen) erforderlicher Bestandteil der ärztlichen Dokumentation. Sie ist zudem Voraussetzung zur Berechnung der GOP 01741 EBM (Koloskopischer Komplex gemäß Teil II § 3 der oKFE-RL) und GOP 13421 EBM (Zusatzpauschale Koloskopie).