Bereitschaftsdienst ab 2027: KVBB reagiert auf Blockade der Bundespolitik
Um Ärztinnen und Ärzte sowie die KVBB vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken zu schützen, wird die direkte Übernahme von Bereitschaftsdiensten durch Ärztinnen und Ärzte mit Teilnahmegenehmigung („Freelancer“) ab dem 1. Quartal 2027 vorübergehend ausgesetzt. Für das laufende Jahr 2026 (Quartale 3 und 4) gilt weiterhin volle Planungssicherheit: Alle Dienste finden wie gewohnt statt.
Warum ist dieser Schritt notwendig?
Die KVBB hat die Verträge Anfang 2025 rechtssicher angepasst. Dennoch stuft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Dienste in aktuellen Verfahren weiterhin als abhängige Beschäftigung ein. Da die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag versprochene gesetzliche Sozialversicherungsfreiheit für den Bereitschaftsdienst bis heute blockiert, drohen ohne diesen Schutz massive Beitragsnachzahlungen. Gegen die DRV-Bescheide hat die KVBB Widerspruch eingelegt.
Müssen niedergelassene Mitglieder jetzt mehr Pflichtdienste übernehmen?
Nein, der Beschluss führt nicht automatisch zu einer pauschalen Mehrbelastung bei den Pflichtdiensten. Auch wenn punktuelle Verschiebungen in Einzelfällen nie ganz ausgeschlossen werden können, ist die Sorge vor einer generellen Dienst-Welle unbegründet. Die KVBB arbeitet an strukturellen Lösungen, um die Lasten nicht einseitig zu verlagern.
Wie geht es weiter?
Wir führen die juristische Auseinandersetzung mit der DRV mit aller Härte fort und fordern von den Bundesministerien vehement die zugesagte gesetzliche Klarstellung. Ziel bleibt die Rückkehr zum bewährten System der Selbstständigkeit.