Abrechnung Verträge Qualitätssicherung

Mehr Versorgung statt Papier

Der AOK-Hausarztvertrag startet ab Juli 2026 mit neuen und bewährten Modulen

Zum 1. Juli 2026 wird der Hausarztvertrag mit der AOK deutlich attraktiver – sowohl für Versicherte als auch für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte.

Weniger Bürokratie!

Künftig ist die Betreuung durch einen anderen am Hausarztvertrag teilnehmenden Hausarzt derselben Praxis ohne eine neue Teilnahmeerklärung des Versicherten möglich. So soll die gegenseitige Vertretung nachhaltig erleichtert werden. Wenn allerdings der ursprünglich betreuende Arzt die Praxis dauerhaft verlässt, ist eine neue Einschreibung des Patienten erforderlich.

Mehr Versorgung!

Gleich mehrere neue aber auch altbekannte Module runden die Versorgung der teilnehmenden Versicherten ab.

Wieder da: Modul Hautkrebs-Screening

Das Hautkrebs-Screening ist nach kurzer Pause nun wieder fester Bestandteil des Vertrages – und anders als bisher – sogar unbefristet. Wie gehabt, richtet es sich an teilnehmende Versicherte zwischen Vollendung des 18. und 35. Lebensjahres. Für sie kann von Hausärzten mit der Qualifikation gem. § 32 Krebsfrüherkennungsrichtlinie alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening analog zur EBM-Regelung durchgeführt werden. Die Vergütung entspricht derjenigen der GOP 01745 EBM – im Jahr 2026 also 32,23 Euro (SNR 95054)

Wieder da: Modul Gesundheits-Check

Auch das Modul Gesundheits-Check gilt für Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren. Es ermöglicht den teilnehmenden Hausärzten alle zwei Jahre einen umfassenden Gesundheits-Check analog der GOP 01732 EBM. Bei Abrechnung der SNR 95056 erhält der teilnehmende Hausarzt eine Vergütung, die der bereits genannten GOP 01732 zuzüglich der Laborziffern GOP 32880 bis 32882 des EBM entspricht, aktuell also 43,28 Euro. Das Modul gilt ebenfalls unbefristet.

Neu dabei: Modul betreuungsintensive Patienten

Für zunächst zwei Jahre (bis 30. Juni 2028) bietet der Vertrag für besonders betreuungsintensive Patienten die Möglichkeit intensiver Patientengespräche.

Als betreuungsintensiv gelten dabei Versicherte, die an

  • einer nicht vertraglich definierten chronischen Erkrankung sowie
  • drei chronischen Krankheiten aus verschiedenen medizinischen Fachgebieten leiden bzw.
  • sich in besonderen Versorgungssituationen befinden: Neubildungen, psychische, neurologische und kardiologische Erkrankungen, chronischen Schmerzen, Lebererkrankungen, Hauterkrankungen oder nach einer Organ- oder Gewebetransplantation oder in der Palliativversorgung.

Die Gespräche von mindestens 10 Minuten Dauer sind zu folgenden Themenkomplexen vorgesehen:

  • Priorisierung der Behandlungen (u. a. Koordinierungsgespräch, Abgleich von Zielsetzungen und Prioritäten)
  • Berücksichtigung der psychosozialen Lage (u. a. Erhebung ggf. mit Angehörigen, Dokumentation der Problemfelder, Hinweise und Anregungen)
  • Versorgungskoordination (u. a. arztgruppenübergreifende Gespräche)
  • Behandlungsalternativen (u. a. Erörterung geplanter chirurgischer/interventioneller Therapien mit behandelndem Vertragsarzt im Hinblick auf Alternativen)
  • Patientenselbstmanagement (u. a. Förderung des Krankheitsverständnisses, Verbesserung der Therapieadhärenz, Unterstützung Ernährung und Lebensstil).

Die Abrechnung erfolgt über die Angabe der SNR 95031 und ist einmal im Behandlungsfall möglich. Die Vergütung beträgt 15 Euro.

Die Teilnahme an dem Modul ist freiwillig und erfolgt formlos – sowohl für Ärzte als auch für Versicherte.

Neu dabei: Modul PAVK-Screening

Für Versicherte ab Vollendung des 50. Lebensjahres mit Diabetes mellitus und KHK kann zunächst befristet bis 30. Juni 2028 einmal pro Jahr ein PAVK-Screening angeboten werden, sofern noch keine PAVK-Diagnose bekannt ist.

Das Screening beinhaltet Anamnese, körperliche Untersuchung, Ratschow-Lagerungsprobe, ABI-Bestimmung mit Messgerät, dopplersonografische Messung der arteriellen Verschlussdrucke (ggf. Auftragsleistung) und wird mit 20 Euro je Krankheitsfall vergütet (SNR 95057).

Bei positivem Screeningbefund wird die Nachbetreuung einmal je Krankheitsfall mit 20 Euro vergütet (SNR 95057N). Die Nachbetreuung beinhaltet die Aufklärung über die Risikosituation insbesondere mit Blick auf kardiovaskuläre Folgeerkrankungen und Komorbiditäten. Zudem sollen Ziele (z. B. Gewichtsreduktion, Nikotinkarenz, Gehtraining) vereinbart und in geeignete Versorgungsprogramme der AOK Nordost (z. B. DMP, Online-Coach Diabetes) gesteuert werden.

Was ist noch neu?

All diese Neuerungen und Aktualisierungen müssen sich natürlich auch in den Formularen wiederfinden, die deshalb neu gefasst wurden:

  • Teilnahmeerklärung Arzt
  • Erläuterungen zur Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten
  • Merkblatt für Versicherte

Den aktualisierten Vertrag finden Sie im Mitgliederportal der KVBB in der Rubrik Verträge.