DiGA: Jetzt auch elektronisch
Die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen erfolgt nun auch elektronisch – bis auf Weiteres freiwillig!
Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten können entscheiden, ob Sie wie gewohnt das Muster-16-Formular verwenden oder eine elektronische Verordnung ausstellen, sofern Ihr PVS das unterstützt.
Sollten Patientinnen und Patienten keine eRezept-App der gematik oder ihrer Krankenkasse nutzen, so würden Sie nach der elektronischen Verordnung dem Patienten diese ausgedruckt zur Verfügung stellen.
Mit dem Ausdruck kann der Patient/die Patientin dann die Verordnung bei der Krankenkasse einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Praxisinfo der KBV
Sollten noch Fragen zu DiGAs offen sein, finden Sie hier Informationen:
Es besteht weiterhin die Möglichkeit , dassPatientinnen und Patienten selbstständig bei Ihrer Krankenkasse einen Freischaltcode für eine DiGA anfordern können. Die Diagnosen dazu liegen den Krankenkassen vor.
Bitten beachten Sie: DiGA-Verordnungen werden nicht vorab durch die Krankenkasse geprüft. Etwaige Kontraindikationen oder sofern keine Diagnose zur Nutzung der DiGA vorliegt, werden erst mittels einens Prüfantrages durch die Krankenkasse geprüft.