Allgemeines:
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder auch „Apps auf Rezept“ können bereits seit September 2020 verordnet werden. Den Anspruch für gesetzlich Krankenversicherte hat der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geschaffen.
DiGA sind als Medizinprodukte niedriger Risikoklassen eingestuft. Hierbei handelt es sich um Apps, die einen medizinischen Zweck erfüllen - sie sollen helfen Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern.
In der Regel können die Gesundheits-Apps mit dem Smartphone oder Tablet genutzt werden, es gibt jedoch auch browserbasierte Webanwendungen oder Software zur Verwendung auf klassischen Desktop-Rechnern.
Da diese Apps als Medizinprodukte eingestuft sind, werden auch nur die Kosten für die Nutzung digitaler Anwendungen erstattet, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden und im Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sind.
Nachdem die App vom BfArM auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft wurde, kann sie vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Der Hersteller muss beim BfArM einen positiven Versorgungseffekt nachweisen bzw. nachweisen, dass die Nutzung der App die Versorgung der Versicherten nachweislich verbessert. Danach erfolgt die Prüfung ob diese App dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden kann.
Hier geht es zum DiGA-Verzeichnis
Zu jeder im DiGA-Verzeichnis gelisteten App stellt das BfArM verordnungsrelevant Informationen bereit.
Verordnung:
Ärzte und Psychotherapeuten können die Anwendung einer DiGA bei medizinischer Notwendigkeit für bestimmte Indikationen per Rezept (Muster 16) verordnen. Zu beachten ist, dass auf dem papierbasierten Rezept, neben der Pharmazentralnummer (PZN) auch die Bezeichnung der Anwendung anzugeben ist. Mit dem Rezept muss sich der Patient dann an seine Krankenkasse wenden. Er hat aber auch die Möglichkeit, ohne Verordnung/Rezept direkt einen Antrag auf Genehmigung zur Nutzung einer DiGA bei seiner Krankenkasse zu stellen.
Auch bei der Verordnung von DiGA gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V, wonach die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
Weitergehende Informationen für Leistungserbringende
Abrechnung und Vergütung:
Die Erstverordnung einer DiGA ist Bestandteil des Anhang 1 EBM und damit Inhalt der Versicherten- und Grundpauschalen sowie ggf. weiterer Leistungen. Sie ist somit nicht gesondert berechnungsfähig.
Für einige ausgewählte Apps wurden vom BfArM ärztliche bzw. psychotherapeutische Tätigkeiten bestimmt, für die eine Vergütung nach EBM berechnungsfähig ist.
Für die in der untenstehenden Tabelle nicht genannten DiGA wurden keine ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeiten festgelegt, weshalb für die Verlaufskontrolle und Auswertung keine Leistungen abrechenbar sind.
Dauerhaft aufgenommene DiGA |
GOP EBM | Bezeichnung | Fachgruppen | Bewertung* |
01471 und 30780 | - Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA somnio…
- Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren
- einmal im Behandlungsfall
| - FÄ des hausärztlichen Versorgungsbereichs
- FÄ für Gynäkologie
- FÄ für HNO
- -FÄ für Kardiologie
- FÄ für Pneumologie
- FÄ für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
- Fachärzte bzw.Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen
- FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Ärzte mit Genehmigung Schmerztherapie (GOP 30780)
| 64 Punkte |
01472 und 30781 | - Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA Vivira…
- Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) bei Patienten ab 18 Jahren
- einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall
| - FÄ des hausärztlichen Versorgungsbereichs
- FÄ für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
- FÄ für Orthopädie
- FÄ für Chirurgie
- FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Ärzte mit Genehmigung Schmerztherapie (GOP 30781)
| 64 Punkte |
01473 | - Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA zanadio…
- Behandlung von Adipositas für Patienten ab 18 Jahren
- einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall, nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen
| - FÄ des hausärztlichen Versorgungsbereichs
- FÄ für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
- FÄ für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie
- Endokrinologinnen und Endokrinologen
- Gastroenterologinnen und Gastroenterologen
- Kardiologinnen und Kardiologen
| 64 Punkte |
01474 | - Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA Invirto…
- Behandlung von Agoraphobie, Panikstörung oder sozialen Phobien bei Patienten zwischen 18 und 65 Jahren
- je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall
| - Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Genehmigung für Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung
| 64 Punkte |
01475 | - Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA Oviva…
- Behandlung von starkem Übergewicht bei Patienten ab 18 Jahren
- einmal im Krankheitsfall
| - Hausärztinnen und Hausärzte
- Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
- Endokrinologinnen und Endokrinologen
- Gastroenterologinnen und Gastroenterologen
- Kardiologinnen und Kardiologen
- Angiologinnen und Angiologen
| 64 Punkte |
01476 | - Zusatzpauschale für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA Mawendo…
- Behandlung von Erkrankungen der Kniescheibe (Patella) durch Eigentraining bei Patienten ab 12 Jahren
- einmal im Krankheitsfall
| - Hausärztinnen und Hausärzte
- Orthopädinnen und Orthopäden
- Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderchirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
| 64 Punkte |
01477 | - Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA companion Patella…
- Behandlung bei Vorderem Knieschmerz ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
- einmal im Behandlungsfall
| - FÄ des hausärztlichen Versorgungsbereichs
- FÄ für Orthopädie
- FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin
| 64 Punkte |
| 01478 | - -Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA Kranus Lutera
- Behandlung von Männern ab 18 Jahren, die an einer Blasenentleerungsstörung leiden
- einmal im Krankheitsfall
| - Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
- Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Nephrologie
- -Vertragsärzten, die über eine Genehmigung zur Durchführung von Blutreinigungsverfahren verfügen
| 64 Punkte |
| 01479 | - Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA elona therapy Depression
- Patienten ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 66. Lebensjahr
- einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall
| - Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung
| 64 Punkte |
| 01481 | - Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA ProHerz…
- Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahr
- einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall
| - Fachärzte, die die Indikationsstellung zur Überwachung eines Patienten mit Herzinsuffizienz per Telemonitoring abrechnen dürfen (GOP 03325, 04325 oder 13578 EBM)
| 64 Punkte |
Vorläufig aufgenommene DiGA |
86700 | - Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung einer DiGA…
- gemäß Anhang 1 Absatz 1 Anlage 34 BMV-Ä
- je DiGA einmal im Behandlungsfall, und höchstens zweimal im Krankheitsfall
- derzeit vorläufig im BfArM-Verzeichnis gelistete Apps:
| - Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin,- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fachärzte für Orthopädie
- Fachärzte für Chirurgie
- Fachärzte für Kinderchirurgie
- Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin und
- Ärzte mit einer Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie) gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
| 8,15 € |
*Orientierungswert 2026: 12,7404 Cent
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der KBV:
Digitale Gesundheitsanwendungen