Eigenerklärung zur Vorhaltepauschale Quartal 1/2026
Im Mitgliederportal bis zum 31. Mai 2026 möglich
Ein Kriterium zur Errechnung des Zuschlages zur hausärztlichen Vorhaltepauschale GOP 03040 EBM ab 1. Januar 2026 ist die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln gemäß Nr. 4 der Qualitätssicherungsrichtlinien der KBV gemäß § 75 Abs. 7 SGB V.
Als „regelmäßig“ gilt nach Auslegung der KVBB die Teilnahme an mindestens zwei Qualitätszirkeln im Jahr.
Die Bestätigung zur Teilnahme an Qualitätszirkeln erfolgt mit einer gesonderten Eigenerklärung im Mitgliederportal (nur über das Sichere Netz der KVen zu öffnen) quartalsweise mit der Abgabe der Quartalsabrechnung in der entsprechenden Frist.
Für die Abrechnung des ersten Quartals 2026 ist darüber hinaus eine Übermittlung der Eigenerklärung bis zum 31. Mai 2026 möglich.