Abrechnung

Fragen und Antworten zur geänderten hausärztlichen Vorhaltepauschale

Müssen die Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Vorhaltepauschale nun selbst abgerechnet werden?

Nein. Die GOP 03040 EBM und die dazugehörigen Zuschläge GOP 03041 bzw. 03042 EBM werden entsprechend der erfüllten Kriterien weiterhin einmal je Behandlungsfall von der KVBB zugesetzt.

Erhalte ich nun keine Vorhaltepauschale mehr? // Ist die Vorhaltepauschale nun weniger wert?

Werden weniger als zwei Kriterien erfüllt, setzt die KVBB ausschließlich die GOP 03040 EBM in Höhe von 128 Punkten zu– statt bisher 138 Punkten.

Werden zwei bis sieben Kriterien erfüllt, wird zusätzlich der Zuschlag I (GOP 03041 EBM) in Höhe von 10 Punkten zugesetzt (im Ergebnis wieder 138 Punkte).

Erfüllt die Praxis mehr als sieben Kriterien, erhält sie statt des Zuschlags I den Zuschlag II (GOP 03042 EBM) in Höhe von 30 Punkten (in Summe dann 158 Punkte).

Ausnahmen gelten für diabetologische Schwerpunktpraxen, HIV-Schwerpunktpraxen und Substitutionspraxen: Sie erhalten den Zuschlag I (GOP 03041 EBM), wenn sie mehr als 20 Prozent ihrer Patientinnen und Patienten entsprechend spezialisiert behandeln. Regionale Leistungen, wie DMP, werden dabei berücksichtigt. Eine Mindestanzahl an Kriterien müssen sie nicht erfüllen.

Wie bisher gilt: Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen je vollem hausärztlichen Versorgungsauftrag im Quartal erhalten einen Aufschlag auf die GOP 03040 EBM. Bei weniger als 400 Behandlungsfällen je vollem hausärztlichen Versorgungsauftrag erfolgt ein Abschlag.

Neu ist der Abschlag von 40 Prozent auf die GOP 03040 EBM für Hausarztpraxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführen.

Werden die erfüllten Kriterien jedes Quartal erneut geprüft?

Ja, die Prüfung erfolgt quartalsbezogen.

Werden die Fälle gezählt, in denen zum Beispiel geriatrische/palliativmedizinische Leistungen und/oder hausärztliche Basisdiagnostik abgerechnet werden oder zählen die einzelnen Leistungen?

Es wird die gesamte Anzahl/Häufigkeit der abgerechneten GOP gezählt. Wurden in einem Behandlungsfall beispielsweise die GOP 03360 und 03362 EBM abgerechnet, werden beide Leistungen gezählt.

Welche Vorgaben gelten für das Kriterium „Sprechstundenzeiten/Praxisöffnungszeiten“?

Als Sprechstunde gilt eine Einheit von 60 Minuten am Stück. Die Prüfung erfolgt anhand der eingetragenen Praxisöffnungszeiten in der Online-Arztsuche. Diese Daten müssen von der Praxis daher stets aktuell gehalten werden.

So melden Sie der KVBB Ihre regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln

Mit der Teilnahme an mindestens zwei Qualitätszirkeln pro Jahr gilt das Kriterium „Zusammenarbeit“ als erfüllt.

Ihre Teilnahme weisen Sie der KVBB über die entsprechende Online-Eigenerklärung im Abrechnungsportal nach. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Eigenerklärung mit jeder Quartalsabrechnung erneut einreichen müssen. Sie entscheidet über die Erfüllung des Kriteriums.

Praxen in Berufsausübungsgemeinschaften mit mindestes zwei hausärztlichen Versorgungsaufträgen sowie Hausarztpraxen mit Ärztin/Arzt in Anstellung benötigen keine Eigenerklärung. Das Kriterium „Zusammenarbeit“ gilt bereits aufgrund der Praxiskonstellation als erfüllt.