Gestationsdiabetes: Die unendliche Geschichte ist (noch) nicht vorbei
Eine abschließende und zufriedenstellende vertragliche Lösung zur Versorgung der Gestationsdiabetikerinnen ist noch immer nicht gefunden.
Lange Jahre konnten die Patientinnen mit Gestationsdiabetes auf der Grundlage des Strukturvertrages Diabetes in den Diabetologischen Schwerpunktpraxen des Landes Brandenburg behandelt werden. Doch diese Regelung galt nur bis zum 31.12.2024.
Da es den Vertragspartnern trotz mehrjähriger Abstimmungen nicht gelungen ist, eine trag- und zukunftsfähige Anschlussvereinbarung zu schließen, besteht seit 01.01.2025 nur noch für die Versicherten der AOK Nordost mit dem Vertrag Baby on time ein zusätzliches Versorgungsangebot bei Gestationsdiabetes.
Für alle anderen Versicherten besteht ein vertragsloser Zustand, was dazu führt, dass allein die Abrechnungsmöglichkeiten der Regelversorgung – sprich des EBM – eröffnet sind.
Wenn eine diabetologische Schwerpunktpraxis aber über den EBM hinausgehende Leistungen anbietet, kann sie diese der Patientin gesondert in Rechnung stellen.
Es ist also genau zu differenzieren, ob es sich um eine Leistung handelt, die im EBM abgebildet ist oder nicht.
Das soll aber nicht so bleiben – die Vertragspartner verhandeln weiter und eine Einigung scheint zwischenzeitlich in greifbare Nähe gerückt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!