Abrechnung

Gültigkeit von Überweisungen

Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlicht neue PraxisInfo

Patientinnen und Patienten, die auf Überweisung in einer Haus- oder Facharztpraxis in Behandlung sind, benötigen nicht für jedes Quartal einen neuen Schein – Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Alles Wichtige dazu hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer PraxisInfo zusammengefasst.

„Wir brauchen eine Überweisung für das aktuelle Quartal.“ Bekommen Patientinnen und Patienten mit einer Überweisung diese Auskunft, wenden sie sich nochmals an die überweisende Praxis, die den Schein erneut ausfüllt. Dies sorgt bei allen Beteiligten für Unmut und zusätzlichen Aufwand, was nicht sein muss.

Stellt zum Beispiel eine Hausärztin eine Überweisung zu einem Facharzt aus und dieser beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, ist keine neue Überweisung erforderlich.

Genauso bleibt der Überweisungsschein gültig, wenn die Behandlung zwar im Quartal der Ausstellung begonnen wurde, aber erst im Folgequartal abgeschlossen wird. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.

Vorgaben im Bundesmantelvertrag

Die Regelungen zum richtigen Umgang mit Überweisungen finden sich im Bundesmantelvertrag-Ärzte (Paragraf 24) sowie in den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung als Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag.

Die PraxisInfo zur Gültigkeit von Überweisungen finden Sie hier