Hautkrebs-Screening: Einzelverträge zwischen KVBB und Kassen für unter 35-Jährige
Ziel der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit einigen Krankenkassen über ein Hautkrebs-Screening für Versicherte unter 35 Jahren ist es, Hautkrebs im Rahmen der Vorsorge frühzeitig zu erkennen und einer Behandlung zuzuführen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 sind alle bestehenden Verträge zum Hautkrebs-Screening für Versicherte unter 35 Jahren auf die Rechtsgrundlage § 140a SGB V umgestellt.
Mit welchen Krankenkassen besteht aktuell ein Vertrag nach § 140a SGB V zum Hautkrebs-Screening für Versicherte unter 35 Jahren?
Mit folgenden Krankenkassen hat die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen:
- BARMER
- Hanseatische Krankenkasse (HEK)
- IKK Berlin/Brandenburg
- KNAPPSCHAFT
- Techniker Krankenkasse (TK)
Wie können Hautärztinnen und -ärzte daran teilnehmen?
Voraussetzung zur Teilnahme ist eine Genehmigung der KVBB über die Durchführung der Untersuchungen auf dem Gebiet des Hautkrebs-Screenings nach dem EBM (GNR 01745, 01746).
Wichtig!
Die Teilnahme am Vertrag mit der Knappschaft bzw. Barmer müssen Hautärztinnen und -ärzte gegenüber der KVBB aktiv erklären, um diese Leistungen abrechnen zu können.
Knappschaft: Die Teilnahmeerklärung findet Sie hier
Barmer: Die Anzeige der Teilnahme gegenüber der KVBB erfolgt formlos
Für die Teilnahme an den Verträgen mit den weiteren Krankenkassen HEK, IKK Berlin/Brandenburg und TK ist keine aktive Anzeige bzw. Teilnahmeerklärung gegenüber der KVBB erforderlich.
Die Durchführung von ambulanten Hautkrebsvorsorge-Untersuchungen für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres für weitere Krankenkassen erfolgt ohne gesonderte Genehmigung, sofern gemäß den Verträgen keine explizite Teilnahmeerklärung/Anzeige durch die Ärztin/den Arzt gefordert ist.
Können auch Hausärztinnen und -ärzte an den Verträgen teilnehmen?
An den Verträgen mit der Hanseatischen Krankenkasse, der IKK Berlin/Brandenburg sowie der Techniker Krankenkasse können auch Hausärztinnen und -ärzte teilnehmen. Ein Antrag auf Teilnahme ist nicht erforderlich.
Die Teilnahme an den Verträgen mit der BARMER und der Knappschaft ist ausschließlich für Hautärztinnen und -ärzte möglich.
Alle Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier