IT-Service / Telematik Fortbildung

IT-Sicherheit für Ihre Praxis

Kostenfreie Online-Schulungen für Mitglieder und Praxispersonal

Die IT-Sicherheit in Ihren Praxen nimmt insbesondere mit Blick auf die fortlaufende Digitalisierung von Arbeitsabläufen eine immer wichtigere Rolle ein. In den vergangenen Jahren wurde die Technik immer weiter ausgebaut. Technische Schutzmaßnahmen wie Virenscanner und Firewalls sind heute Standard – reichen allein aber nicht mehr aus.

Denn: Die größte Schwachstelle ist immer häufiger der Mensch. Viele erfolgreiche Angriffe basieren auf Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Somit Sind Sie und Ihr Praxispersonal gefordert.

Schulungen zum Thema IT-Sicherheit sind daher nicht nur sinnvoll, sondern auch im Rahmen der neuen IT Sicherheitsrichtline für vertragsärtzliche Versorgung vorgeschrieben.

Unser Angebot für Sie: Kostenlose Online-Schulungen

Um Sie bei der Umsetzung zu unterstützen, bieten wir für unsere Mitglieder und deren Praxispersonal kostenfreie Online-Schulungen zur IT-Sicherheit an.

  • Anmeldung: ab Juni 2025 direkt über das KVBB-Abrechnungsportal, je Quartal für bis zu zehn Mitarbeitende pro Praxis
  • Erforderlich: Name und individuelle E-Mail-Adresse pro Teilnehmer
  • Ablauf: Schulungsmodule starten jeweils zu Monatsbeginn. Die Zugangsdaten werden per E-Mail versendet. Die Schulung steht für 30 Tage zur Verfügung und kann flexibel unterbrochen und fortgesetzt werden.
  • Zertifikat: Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmenden ein persönliches Teilnahmezertifikat zum Download.

Die Schulung wird über einen externen, spezialisierten Anbieter durchgeführt. Alle weiteren Informationen finden Sie im KVBB-Abrechnungsportal.

Tipp

  • Schulen Sie Ihr gesamtes Team und dokumentieren Sie die Teilnahmezertifikate in den Personalunterlagen.
  • Nutzen Sie die kostenlosen Mustervorlagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), z. B. für Mitarbeitereintritt, -austritt oder Verschwiegenheitserklärungen: 

Hintergrund

Die Anforderungen an die IT-Sicherheit in Praxen sind im § 390 SGB V geregelt. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV – eng abgestimmt mit dem Bundesamt für Inofrmationssicherheit und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz.

Diese Richtlinie definiert den Branchenstandard für die vertragsärztliche Versorgung und fasst alle notwendigen Maßnahmen für die vertragsärztliche Tätigkeit – je nach Praixisgröße – zusammen.

Das Gesetz sieht in seiner aktualisierten Fassung vor, dass insbesondere Maßnahmen zur Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Informationssicherheit (Steigerung der Security-Awareness) in der Richtlinie vorgegeben werden. Dies wurde in der aktuellen Fassung nun berücksichtig.

Praktische Informationen zur IT-Sicherheit finden Sie online auf der KBV-Themenseite.