KVBB baut Bürokratie ab
Anfragen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung (srR) werden erst ab 200 Euro gestellt
Die Prüfung Ihrer Quartalsabrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit gemäß § 106d SGB V soll sicherstellen, dass die von Ihnen abgerechneten Leistungen korrekt sind und den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Sie umfasst unter anderem den sachgerechten Ansatz von Gebührenordnungspositionen (GOP), Diagnosen (ICD-10), Prozeduren (OPS) wie auch die Einhaltung vertraglicher Bestimmungen.
Ziel dieser Prüfungen ist das Vermeiden von Falsch- oder Fehlabrechnungen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Leistungen sachgerecht und korrekt vergütet werden.
Wenn wir bei der Bearbeitung der Quartalsabrechnung in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten festgestellt, sich Fragen ergeben haben oder wir Ihnen einen Hinweis geben wollten, erhielten Sie in der Regel eine Anfrage zur sachlich-rechnerischen Richtigkeit (das sogenannte „Arztfax“). Diese Maßnahme dient(e) der Sachverhaltsaufklärung und bot Ihnen die Möglichkeit der Stellungnahme. Waren die Fehler jedoch nicht heilbar, weil zum Beispiel aus einem unzutreffenden Kapitel abgerechnet wurde, erfolgte unmittelbar die Korrektur ohne Arztfax.
Wir haben unsere bisherigen Prozesse im Rahmen der Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit eingehend überprüft und weiterentwickelt. Die Verwaltungsabläufe wurden verschlankt, was dazu beiträgt, die Verwaltungsaufwände und damit die Verwaltungskosten stabil zu halten – bei weiterhin zuverlässiger Bearbeitung Ihrer Abrechnungen.
Im Zuge dieser Weiterentwicklung wird die Einbindung über ein Arztfax daher stärker auf Fälle konzentriert, in denen nach einer definierten Regelwerksprüfung ein höherer Korrekturbetrag als 200 Euro im Raum stehen kann und – wie bisher – eine Heilung z. B. durch ergänzende Angaben in Betracht kommt. Dies trägt dem Aufwand, der durch die Nachfrage in den Praxen und in der KVBB entsteht, Rechnung. Korrekturen, die nach dieser Prüfung und Bewertung typischerweise nur geringfügige Beträge betreffen, werden zunehmend direkt sachlich-rechnerisch richtiggestellt. Eine gesonderte Möglichkeit zur Stellungnahme vor Korrektur ist in diesen Fällen nicht (mehr) vorgesehen.
Wir möchten positiv hervorheben, dass bereits eine Vielzahl von Abrechnungen nur wenige und geringfügige Unregelmäßigkeiten aufweisen und die sachlich‑rechnerischen Richtigkeiten im Wesentlichen gegeben waren. Dies bestätigt, dass Ihre internen Abrechnungsprozesse sehr strukturiert und regelkonform sind und damit zur Stabilität der vertragsärztlichen Versorgung beitragen.
Für Ihre Praxis bedeutet die stärkere Fokussierung auf wesentliche Abweichungen konkrete Vorteile. Der Umfang an schriftlichen Rückfragen wird reduziert, interne Abstimmungsprozesse und -aufwände um mögliche kleine Einzelkorrekturen verringern sich, Sie und Ihr Praxisteam werden spürbar von Bürokratie entlastet. Damit können Sie sich noch stärker auf die medizinische Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren.
Bei weiteren Fragen, oder wenn Sie Ihre Praxisabläufe in Abrechnungsfragen gemeinsam mit uns erörtern möchten, ist Ihnen unser Team der Abrechnungsberatung gern unter 0331/23 09 100 behilflich.