Abrechnung Verträge

Neu in der Impfvereinbarung: Meningokokken B-Standardimpfung für Kinder

Die Meningokokken B-Standardimpfung für Kinder bis zu einem Alter von vier Jahren wird nach einem lang andauernden Abstimmungsprozess mit den Krankenkassen rückwirkend zum 01.04.2025 in die Impfvereinbarung aufgenommen. Die Abrechnung der Meningokokken B-Impfung erfolgt unter der Angabe der Dokumentationsnummern 89116 A für die erste (bzw. weitere Dosen) und 89116 B für die letzte Impfdosis. Die Impfungen werden in diesem Jahr mit jeweils 12 € vergütet, ab 2026 erfolgt eine Anhebung um die jeweilige Steigerungsrate des Orientierungswertes.

Der Bezug des Impfstoffes erfolgt über den Sprechstundenbedarf.

Begonnene Impfzyklen können nach den vorgenannten Konditionen der Impfvereinbarung abgerechnet werden, die Liquidation auf Basis der GOÄ ist zum Abschluss der Impfserie ebenfalls möglich.

Bitte beachten Sie, dass die o.g. Regelungen zur Meningokokken B-Impfung in der Impfvereinbarung wie auch in anderen Fällen Vorrang vor den Regelungen in den Satzungsimpfvereinbarungen mit der AOK und der BARMER haben, wo ebenfalls eine Schutzimpfung von Kindern gegen Meningokokken B vorgesehen ist.

Die aktualisierte Impfvereinbarung finden Sie zeitnah im Mitgliederportal der KVBB in der Rubrik Verträge.

  • Ansprechpartner

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    Fachbereich Verträge