Offene Sprechstunde: Das müssen fachärztliche Praxen beachten
Meldung über Online-Arztsuche der KVBB
Seit 2019 müssen grundversorgende Fachärztinnen und Fachärzte mit einem vollen Versorgungsauftrag fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten. Diese können Patientinnen und Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung wahrnehmen.
Ärztinnen und Ärzte folgender Fachgruppen sind laut Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, offene Sprechstunden anzubieten: Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde- und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Nervenheilkunde, Neurologie, Neurochirurgie, Orthopädie, Psychiatrie sowie Urologie.
Die Praxen müssen die Zeiten der offenen Sprechstunden ihren Patientinnen und Patienten bekanntgeben. Dies kann über die Praxiswebsite, einen Aushang oder auf dem Anrufbeantworter erfolgen.
Meldung über Online-Arztsuche
Auch der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) sind die Zeiten der offenen Sprechstunde mitzuteilen. Dies können Praxen mit wenigen Klicks über die Online-Arztsuche der KVBB erledigen.
Die KVBB-Arztsuche finden Sie in Ihrem Mitgliederportal. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein, die Sie auch für die Abrechnung nutzen (A- oder B-Zugangsdaten).
Umfang der offenen Sprechstunde
Die Anzahl der offenen Sprechstunden, die eine Praxis wöchentlich anbieten muss, richtet sich nach dem Tätigkeitsumfang:
- 5 Stunden bei vollem Versorgungsauftrag
- 3,75 Stunden bei einem dreiviertel Versorgungsauftrag
- 2,5 Stunden bei einem halben Versorgungsauftrag
- 1,25 Stunden bei einem viertel Versorgungsauftrag
Abrechnung
Die extrabudgetäre Vergütung erfolgt für maximal fünf offene Sprechstunden in der Woche. Daher gilt eine Obergrenze von höchstens 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle einer Arztpraxis im Abrechnungsquartal.
Für die Abrechnung der Behandlung von Patientinnen und Patienten in der offenen Sprechstunde kennzeichnen Praxen den Abrechnungsschein in ihrem Praxisveraltungssystem als „Offene Sprechstunde“.