Abrechnung Verordnungen

Onkologie-Vereinbarung

Wer die neue Kostenpauschale für die subkutane medikamentöse Tumortherapie abrechnen kann

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine neue Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zum 1. Januar 2026 geeinigt. (Siehe „KV intern“ 1/2026.)

Ärztinnen und Ärzte, die eine Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung Krebskranker (Onkologie-Vereinbarung) besitzen, können die neue Kostenpauschale ohne erneute Antragstellung abrechnen.

Diese Regelung gilt nicht für ermächtigte Ärztinnen und Ärzte. Sie müssen zunächst einen Antrag stellen, um ihre Ermächtigung um die Abrechnung der Kostenpauschale für die subkutane medikamentöse Tumortherapie zu erweitern.