Verordnungen

Verbandmittel im Sprechstundenbedarf

Viele Prüfanträge und Nachforderungen bei der Prüfungsstelle

Aktuell liegen der Prüfungsstelle sehr viele Prüfanträge zu Verordnungen von Verbandmitteln im Sprechstundenbedarf (SSB) vor. Die AOK Nordost greift damit den Bezug von Verbandmitteln auf, die seit 1. Januar 2023 nicht mehr über SSB verschrieben werden dürfen.

Bitte beachten Sie bei den Saugkompressen und den Schaumstoffkompressen, dass Produkte mit Aktivkohle, mit Silber, mit anderen antimikrobiell wirkenden Substanzen, mit Dialkylcarbamoylchlorid (DAAC), Silikon und Superabsorbern (Polyacrylate) nicht über den SSB bevorratet werden können. Feuchthaltende Verbandmittel sind auf Alginate und Hydrokolloide ohne Zusätze von Silber, Wirkstoffen und Polyhexanid beschränkt.

Die vollständige Beschreibung der bezugsfähigen Verbandmittel finden Sie online in der SSB-Vereinbarung im KVBB-Mitgliederportal in der Rubrik Verträge unter „1. Verbände der Krankenkassen“.

Bitte beachten Sie die klare Differenzierung zwischen SSB-bedingten Einschränkungen und den individuellen patientenbezogenen Verordnungen.

Folgende Produkte sind betroffen (beispielhafte Aufzählung):

  • Mepitel Silikon, Biatain (mit Hydrogel), Cutimed Siltec (Silikon und Superabsorber), Zetuvit plus Silicone, Mepilex (Silikon), Mepilex Ag (Silber), Atrauman Silicone, Dracotüll Silikon, Urgoclean (Polyacrylsäure), Vliwaktiv (Aktivkohle, z. T. auch Silber), Allevyn Ag.

Diese Aufzählung beinhaltet lediglich einen Auszug der Prüfgegenstände.

Die AOK Nordost hat für Sie auf unserer Website eine Information zu den Verbandmitteln im SSB bereitgestellt, die – geordnet nach Produktgruppen – verordnungsfähige Produkte auflistet. Zusätzlich stellt sie dort eine Mailadresse zur Verfügung, über die Fragen der Praxen zu diesem Thema beantwortet werden.