Haus- und kinderärztliche Chronikerpauschalen

Die Chronikerpauschalen sind berechnungsfähig bei Patienten, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • das Vorliegen einer lang andauernden, lebensverändernden Erkrankung
    • Diagnose (ICD-10- GM) einer chronischen Erkrankung
  • die Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung und Betreuung
    • von vier Quartalen müssen mindestens in drei Quartalen Arzt-Patienten-Kontakte (APK) stattgefunden haben, davon in zwei Quartalen persönlich (einer davon kann in der Videosprechstunde stattgefunden haben) und in einem Quartal kann es auch ein mittelbarer APK gewesen sein.

Bei Neugeborenen (bis zum voll. 28. Lebenstag) und Säuglingen (Beginn des 29. Lebenstag bis zum vollendeten 12. Lebensmonat) können die Chronikerpauschalen auch ohne den Nachweis der kontinuierlichen Betreuung abgerechnet werden.

Beim ersten persönlichen APK kann, bei Erfüllung der obengenannten Voraussetzungen, die Gebührenordnungsposition (GOP) 03220/04220 EBM zusätzlich zur Versichertenpauschale (VP) berechnet werden. Kommt es im Behandlungsfall (BHF) zu einem weiteren persönlichen APK, kann die GOP 03221/04221 EBM abgerechnet werden.

Der Ansatz der Chronikerpauschalen kann auch bei einem Hausarztwechsel erfolgen. Als Nachweis der kontinuierlichen Betreuung müssen sowohl der Name des bisherigen Hausarztes als auch die stattgefundenen Arzt‐Patienten‐Kontakte dokumentiert werden. Dabei sind die Chronikerpauschalen zusätzlich mit dem Buchstaben „H“ zu kennzeichnen (GOP 03220H/04220H sowie 03221H/04221H).

Hinweis: Im fakultativen Leistungsinhalt der GOP 03220/03221 EBM ist die Erstellung oder ggf. die Aktualisierung eines Medikationsplans mit inbegriffen, dafür erhalten Ärzte einen Zuschlag von 10 Punkten auf die Chronikerpauschale(n). Dieser Zuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) automatisch dazu gesetzt.

GOP

Bezeichnung

Bewertung

03220/04220

Zuschlag zu der Versichertenpauschale…

130 Punkte

03221/04221

Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten…

40 Punkte

03222/04222

Zuschlag zu der GOP 03220 (von KV gesetzt)

10 Punkte

Aktueller Orientierungspunktwert 2025 12,3934 Cent

Nähere Details finden Sie im aktuellen EBM unter der Präambel 3.2.2 bzw.  4.2.2.