Psychotherapie

Die Anwendung von psychotherapeutischen Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) geregelt. Die Durchführung und Berechnung von psychotherapeutischen Gebührenordnungspositionen (GOP) setzt die entsprechenden Zulassung und Abrechnungsgenehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) voraus. Des Weiteren gehören Behandlungen nach Psychotherapie-Richtlinie (Richtlinientherapien) zu den Maßnahmen der Krankenbehandlung, die einer vorherigen Bewilligung der zuständigen Krankenkasse bedürfen.

Als Richtlinientherapie im engeren Sinne gelten die Analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. 

Weitere Informationen: 

Psychotherapie-Richtlinie 

Psychotherapie-Vereinbarung

KBV - Häufige Fragen zur Psychotherapie

Überblick ambulantes Versorgungsangebot

Einbeziehung von Bezugspersonen bei Therapien und Probatorik 

In die Behandlung können relevante Bezugspersonen einbezogen werden. Damit sind zum Beispiel neben den Eltern auch Lehrer oder Erzieher gemeint, die unmittelbar und regelmäßig mit der Erkrankung der Patienten konfrontiert sind. In solchen Fällen werden diese Leistungen hinter der abzurechnenden GOP mit einem „B“ (Zusatzkennzeichen) gekennzeichnet. 

Beendigung einer Richtlinientherapie

Die Beendigung oder der Abbruch einer Psychotherapie muss der jeweiligen Krankenkasse durch Angabe einer Zusatz-Gebührenordnungsposition in der Abrechnung zusammen mit der letzten erbrachten Sitzung angezeigt werden. Die Übermittlung muss nach § 10 Absatz 5 der Psychotherapie-Vereinbarung „unverzüglich“, also in dem Quartal erfolgen, in dem das Therapieende liegt.

Zusatz-GOP 

Bezeichnung

88130

Beendigung einer Therapie ohne anschließende Rezidivprophylaxe

88131

Beendigung einer Therapie mit anschließender Rezidivprophylaxe

Leistungen der Rezidivprophylaxe fallen in diesem Zusammenhang nicht in den Zeitraum der Psychotherapie, sondern dürfen erst nach erfolgter Beendigungsmeldung, also erst nach Angabe der Zusatz-Gebührenordnungsposition 88 131 EBM begonnen bzw. abgerechnet werden.

Verordnungen durch Psychologische Psychotherapeuten

Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen Krankenhausbehandlung (Muster 2), Krankenbeförderung (Muster 4) sowie Soziotherapie (Muster 26), medizinische Rehabilitation (Muster 61), psychiatrische häusliche Krankenpflege (Muster 12), digitale Gesundheitsanwendung - DiGA (Muster 16) und – bestimmte Diagnosen vorausgesetzt – Ergotherapie (Muster 13) verordnen.

Weitere Informationen: KBV-Broschüre „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ 

Psychotherapie-Vordrucke

Für den ambulanten Versorgungsbereich der Psychotherapie sind in der Psychotherapie-Vereinbarung gesonderte Formulare (PTV 1 bis PTV 12) zur Nutzung vereinbart worden.
Die Bestellung der Formulare erfolgt über die Online-Formularbestellung der KVBB.

 KBV - Vordruckmustersammlung und Ausfüllhilfe 

Strukturzuschläge für psychotherapeutische Leistungen

Zur Vergütung von Aufwendungen der Praxisorganisation (z. B. Personalkosten), ab einer bestimmten Auslastung der psychotherapeutischen Praxis, gibt es drei Strukturzuschläge für psychotherapeutische Leistungen im EBM. Diese werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) in Ihrer Abrechnung zugesetzt.

Zuschläge zur Kurzzeittherapie

Psychotherapeuten können einen Zuschlag zur Kurzzeittherapie in Höhe von 15 Prozent abrechnen. Dafür sind in dem entsprechenden Abschnitt 35.2.3.2 des EBM GOP implementiert. Die Zuschläge sind sowohl für GOP der KZT 1 als auch der KZT 2 in den ersten zehn Sitzungen berechnungsfähig – insgesamt aber höchstens zehn Mal im Krankheitsfall. 

Auch nach einer Akutbehandlung ist es möglich, für bis zu zehn durchgeführte Sitzungen einer Kurzzeittherapie den Zuschlag zu erhalten. Dies gilt auch in Fällen, in denen die ersten zehn Sitzungen teilweise oder komplett einer KZT 2 entsprechen. 

Hinweis: Die Zuschlags-GOP müssen vom Therapeuten selbst in der Abrechnung angesetzt werden.

Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Zu den Leistungen der Grundversorgung in der Psychotherapie gehören neben der Psychotherapeutischen Sprechstunde die probatorischen Sitzungen, die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, die biographische Anamnese, psychodiagnostische Testverfahren und psychotherapeutische Gespräche der Fachkapitel. Damit findet die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) inklusive des Zuschlags auch bei diesen Leistungen Anwendung (GOP 23216, 23218 EBM).

Die PFG, inklusive Zuschlag, wird einmal im Quartal von der KVBB zur Grundpauschale zugesetzt und zwar für jeden Behandlungsfall, bei dem der Arzt oder Psychotherapeut ausschließlich grundversorgend tätig war und keine weitergehenden Leistungen durchführt hat.

GOP 

Bezeichnung

Bewertung*

23216

 Zuschlag für die psychotherapeutische Grundversorgung …

170 Punkte

23218

 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 23216

46 Punkte

  *auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2025 (12,3934 Cent)

Weitere Informationen:

KBV - Ambulantes Versorgungsangebot Psychotherapie 

KBV - Arztgruppen-EBM