Akutversorgung stärken: Neue Fördermaßnahmen für Praxen
Praxen können sich ab sofort bewerben
Die geplante Notfallreform setzt auf eine bessere Patientensteuerung und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Versorgungsbereichen. Vorgesehen sind sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, in denen Klinik-Notaufnahmen, ambulante Bereitschaftspraxen und eine zentrale Ersteinschätzung stärker zusammenarbeiten.
Das Land Brandenburg ist dafür bereits sehr gut vorbereitet: An 19 Krankenhäusern gibt es ärztliche Bereitschaftspraxen. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und die jeweiligen Kliniken kooperieren dort seit Jahren verlässlich in der Notfallversorgung von Patienten. Über die 116117 erfolgt bereits eine standardisierte medizinische Ersteinschätzung mittels SmED. Die digitale Schnittstelle zu den fünf Leitstellen im Land ist ebenfalls bereits Standard.
Dennoch gibt es Verbesserungspotential in der ambulanten Akutversorgung– insbesondere auch mit Blick auf Versorgungsengpässe in einzelnen Regionenin Regionen mit Versorgungsengpässen. Der KVBB-Vorstand hat deshalb zum 1. Juli ein neues Förderprogramm aus dem Strukturfonds aufgesetzt, mit dem der Auf- und Ausbau der ambulanten Akutversorgung gezielt vorangetrieben werden soll.
Gefördert werden soll einerseits die Kooperation von Krankenhäusern und Praxen sowie andererseits die Zusammenarbeit der Praxen untereinander bei der Versorgung von Akutpatientinnen und -patienten. Drei Maßnahmen stehen im Fokus:
Kooperation von Praxen und Kliniken stärken
An den Klinik-Standorten mit ärztlichen Bereitschaftspraxen soll auch die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Praxen vor Ort weiter gestärkt werden. Die KVBB fördert die taggleiche Behandlung von Akutpatientinnen und -patienten, die von der Notaufnahme des Krankenhauses in eine sogenannte Kooperationspraxis weitergeleitet werden, mit 21 Euro je Behandlungsfall.
Die Behandlung in der Kooperationspraxis muss montags bis freitags während der regulären Sprechstundenzeiten erfolgen.
Haus- und Facharztpraxen, die daran teilnehmen wollen, schließen eine Kooperationsvereinbarung mit dem jeweiligen Krankenhaus.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gern unter folgender E-Mail-Adresse: kooperationspraxen@kvbb.de
Verweispraxisverbünde ausbauen
Auch Ärztinnen und Ärzte in Regionen ohne Bereitschaftspraxis können von der neuen Förderung profitieren: Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen können sie sich zu einem Verbund von Verweispraxen zusammenschließen.
Verweispraxen organisieren untereinander die taggleiche Akutversorgung von Patientinnen und Patienten ohne feste Praxisbindung. Die Vermittlung erfolgt über die 116117.
Verweispraxen erhalten einen Zuschlag von 21 Euro je Behandlungsfall und eine Bereitschaftspauschale von 50 Euro je Arzt und Quartal – je nach Tätigkeitsumfang.
Voraussetzung dafür ist, dass der Verbund aus mindestens fünf Vertragsärztinnen und -ärzten besteht. Zudem müssen eine Übersicht der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie ein Dienstplan erstellt werden. Dieser muss der 116117 zur Verfügung gestellt werden.
Diese Fördermaßnahme gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2028.
Sie haben sich mit Kolleginnen und Kollegen zu einem Verweispraxisverbund zusammengeschlossen und möchten an der Förderung teilnehmen? Dann schreiben Sie uns gern an: verweispraxen@kvbb.de