Abrechnung
Ambulante Betreuung bei Gabe von Leqembi
Auch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde und für Neurologie und Psychiatrie, die in der Behandlung von Alzheimer-Patienten erfahren sind, dürfen das Medikament Leqembi verabreichen und dazu bestimmte Leistungen abrechnen.
Der Bewertungsausschuss hat nun klargestellt, dass auch sie die GOP 01510 EBM für die ambulante Betreuung im Zusammenhang mit der Therapie mit Lecanemab abrechnen dürfen.
Dazu wurde im EBM die GOP 01510 in die Nummer 7 der Präambel 21.1 aufgenommen.